„Aus dem Reaktorkern“ – Erinnerung an nukleare Episoden

(c) Pixabay

Am 13.3.1980, vor 46 Jahren, machte das Atomkraftwerk Saint Laurent des eaux Schlagzeilen. Es kam zu einer partiellen Kernschmelze.

Es war nicht zu erklären, aber an jenem 13. März 1980 geriet die Kernspaltungsaktivität im Reaktor A-2, dessen kommerzieller Betrieb am 1. November 1971 begann, außer Kontrolle. Es kam zu einer partiellen Kernschmelze. Dabei schmolzen zwei Brennstäbe.

Das Personal ließ in der Folge Jod in die Atmosphäre ab. Die Aufräumarbeiten dauerten 29 Monate, mehr als 500 Spezialisten waren mit der Entsorgung des geschmolzenen Urans beschäftigt. 1983 ging der Reaktor wieder ans Netz.

Kernschmelze bereits 1969

Ebenso wie der A-1 war auch der A-2 ein Reaktor des Typs UNGG (Uranium Naturel Graphite Gaz). Dabei wurde für die Kühlung Gas eingesetzt. Das Verfahren war in Frankreich Ende der 1950er Jahre entwickelt worden und gewissermaßen der Stolz der Électricité de France. Der Reaktor A-2 wurde 1983 wieder hochgefahren und  im Mai 1992 endgültig vom Netz genommen.

Bereits elf Jahre zuvor, am 17. Oktober 1969, vier Monate nach Beginn des kommerziellen Betriebs, hatte sich ein ähnlicher Unfall, ebenfalls im Kraftwerk Saint Laurent zugetragen. Auch in diesem Reaktor A-1 kam es zu einer partiellen Kernschmelze. Das Personal war mehr als ein Jahr mit den Aufräumarbeiten beschäftigt.

Die Menge des Austritts radioaktiven Materials ist nicht bekannt. Beide Vorfälle wurde nach der Definition der Atomenergie-Agentur (IAEA) als INES 4 eingestuft.

2006 Lob und Tadel

Die beiden UNGG-Reaktoren sind längst abgedreht, die Druckwasserreaktoren B-1 und B-2 sind nach siebenjähriger Bauzeit im Sommer 1983 ans Netz gegangen. Deren Schließung ist 2031 geplant.

Die IAEA hat von 24. November bis 14. Dezember 2006 eine angekündigte Überprüfung durchgeführt (Operational Safety Review Team, OSART). In den „Main Conclusions“ werden einige Punkte als lobenswert angeführt. Unter jenen Themen, die nicht zur vollsten Zufriedenheit gehandhabt werden, befinden sich diese:

  • Die Erwartungen des oberen Managements an die kontinuierliche Verbesserung der Anlagenqualität werden möglicherweise nicht auf allen Ebenen des Unternehmens klar verstanden oder umgesetzt;

  • Das Betriebspersonal identifiziert nicht routinemäßig alle Anlagenmängel vor Ort;

  • Die sicheren und zuverlässigen Betriebsbedingungen für das Bedienpersonal im Kontrollraum werden nicht regelmäßig überprüft, um die Bewohnbarkeit des Kontrollraums im Falle eines Notfalls mit radiologischen Auswirkungen vor Ort sicherzustellen;

  • Einige Anlagenkomponenten sind nicht ausreichend durch die werksinternen (lokalen) Instandhaltungsprogramme abgedeckt;

  • Einige Instandhaltungsarbeiten werden nicht gemäß den Branchenstandards und den Qualitätsanforderungen der Anlage durchgeführt;

  • Einige nicht dringende, innerhalb eines Monats durchzuführende Instandsetzungsarbeiten (Priorität P2) werden nicht innerhalb der vom Betrieb vorgegebenen Frist abgeschlossen.“

Indes, das Papier endet optimistisch: „Das Management von Saint Laurent zeigte sich entschlossen, die identifizierten Verbesserungspotenziale anzugehen und erklärte sich bereit, in etwa 18 Monaten einen Folgebesuch zu akzeptieren.“


Mehr:

web-link Informationen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über die INES-Einstufung 0 bis 7.


Aus dem Reaktorkern


„Aus dem Reaktorkern“ versteht sich als Beitrag zur Energie-Debatte, in der es des öfteren heißt, Atomkraft garantiere eine sichere und günstige Energiequelle, und erinnert an bekannt gewordene Vorfälle, die aufgrund der IAEA-Klassifizierung als INES 4 bis INES 7 eingestuft werden.

Diese Abgrenzung geschieht vor dem Hintergrund, dass Ereignisse ab INES 4 aufwärts rasch katastrophale Züge annehmen können, wenn im Ablauf eines Krisenmanagements im Kraftwerk Unwägbarkeiten auftreten. Je höher die INES-Einstufung desto schlimmer die Folgen. 


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