Erneuerbare: Beschleunigung, aber kein Rekordtempo

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Der Name des Gesetzes verspricht den Erneuerbaren Energien Flügel zu verleihen. Ob es tatsächlich abhebt, darf allerdings bezweifelt werden.

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – der Name ist Programm. Allerdings werden die Hoffnungen ins EABG rasch von der Realität eingeholt, wenn man sich die Geschichte dieses Gesetzes in Erinnerung ruft: Erste Entwürfe gab es in unterschiedlichen Schubladen schon 2018, 2019 begannen dann sogar Gespräche; damals war noch die Rede von einem „Erneuerbare Ausbau Gesetz“.

Mittlerweile ist die „Beschleunigung“ im Titel dazu gekommen. Aber ob es die in der Praxis auch gibt? Für die Autorinnen und Autoren des nun vorliegenden Entwurfs, der am Donnerstag vorgestellt worden ist, kann es nur dieses eine Wort als Antwort geben: „Jedenfalls.“

Zauberwort „Bürokratie-Abbau“

Die Regierung bringe „einen zentralen Baustein für eine schnellere, sicherere und wirtschaftlich tragfähige Energiewende auf den Weg.“ Genehmigungsverfahren würden „grundlegend beschleunigt“; es wird versprochen, dass „Bürokratie abgebaut“ werde. In einer Aussendung heißt es weiter: „Das EABG ist ein zentrales Umsetzungsgesetz für die Energiewende in Österreich. Es trägt dazu bei, Österreich unabhängiger von fossilen Energieimporten zu machen, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Grundlage für leistbare Energie sowie einen wettbewerbsfähigen Standort zu sichern. Gleichzeitig setzt es wesentliche unionsrechtliche Vorgaben um und schafft mehr Planungssicherheit für Projektwerber, Behörden, Regionen und Gemeinden.“

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP): „Mit dem EABG machen wir Österreich unabhängiger von teuren Importen, bringen mehr heimische erneuerbare Energie ins System und schaffen damit die Grundlage für günstigere Preise. Klar ist aber auch: Die Energiewende gelingt nur, wenn wir Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und Länder, Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger als Partner mitnehmen.“

„Wir brechen alte Strukturen auf“

Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) erkennt einen „Turbo für die Energiewende mit schnelleren Verfahren, klaren Zuständigkeiten und mehr Planungssicherheit.“ Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ) meint: „Österreich macht sich unabhängig, wir schützen uns künftig besser vor internationalen Krisen.“ Und Neos-Energiesprecherin Karin Doppelbauer sagt: „Wir brechen alte Strukturen auf und treiben den Ausbau und Umstieg, der bis jetzt an jahrelangen Verfahren und blockierenden Strukturen scheitert.“

Lukas Hammer, Energiesprecher des Nationalratsklubs der Grünen, meint dagegen: „Dieser Entwurf wird weder der Dringlichkeit der Aufgabe noch den eigenen Ankündigungen der Bundesregierung gerecht. Die Flächenziele sind unverändert im Vergleich zum ersten Entwurf und vollkommen unzureichend. Die angebliche Verbindlichkeit entpuppt sich als Mogelpackung.“

„Ambition und Verbindlichkeit fehlen“

„Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz hätte die Regierung die Möglichkeit, die Weichen dafür zu stellen. Aber den großen Ankündigungen wird sie wieder einmal nicht gerecht. Kleine Fortschritte bietet das Gesetz, aber echte Reformen, Ambition und vor allem Verbindlichkeit fehlen nach wie vor“, so Hammer.

„Wir alle profitieren von jedem einzelnen Windrad, das gebaut wurde, jeder Sonnenstromanlage, die wir aufgestellt haben, und von jeder Öl-Heizung, die wir ausgetauscht haben. Die Energiewende ist der Garant dafür, dass wir Jobs und Wohlstand in unserem Land sichern können.

Jener Teil der E-Wirtschaft, der bisher überwiegend auf Großanlagen gesetzt hat, begrüßt das Gesetz in einer ersten Reaktion. Die Industriellenvereinigung lobt etwas zurückhaltender, weil das EABG im Gesamt-Zusammenhang, insbesondere mit dem Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz (UVP) und dem Allgemeinen Veraltungs-Verfahrensgesetz (AVG) betrachtet wird. Es gelte, das gesamte Potenzial „für straffere Abläufe und gegen die Verschleppung von Verfahren auszuschöpfen, auch im Rahmen der Interessensabwägung. So sind gerade Einschränkungen bei der Wasserkraft im Hinblick auf die Zuerkennung des überragenden öffentlichen Interesses nicht nachvollziehbar.“

„Primat der Verfahrensökonomie“

Die IV plädiert für „noch weitere Verbesserungen unter dem Primat der Verfahrensökonomie, eine rasche Beschlussfassung des EABG und eine zeitnahe Vorlage der geplanten UVP-Novelle, als zentralen Pfeiler für die Beschleunigung von Großprojekten.“

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) erkennt im Entwurf „wichtige Verbesserungen zum Status Quo“. Gleichzeitig blieben aber zentrale Kritikpunkte aus der Begutachtung unverändert aufrecht. Vor allem die Ausbauziele für die Bundesländer sind weiterhin zu niedrig angesetzt. „Österreich hat es in der Hand, sich unabhängig zu machen. Die Verbesserungen zeigen in die richtige Richtung. Doch mit den vorgesehenen 27 Terawattstunden an zusätzlichem Ausbau bis 2030 wird die Regierung dem steigenden Strombedarf in Österreich nicht gerecht!“, erklärt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

„Latte auf Fußknöchelhöhe“

Sowohl im Österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) als auch im Nationalen Energie- und Klimaplan hat sich Österreich bereits zu höheren Zielen bekannt.“ Die Mindestvorgaben für die Bundesländer seien ungenügend. „Derzeit liegt die Latte gerade einmal auf Fußknöchelhöhe. Die Bundesländer können also bequem darüber hinwegsteigen. Der vorgesehene Sanktionsmechanismus – ein Verlust von Technologiefördermitteln – wird damit wirkungslos“, so Prechtl-Grundnig.

Und: „Wenn Sanktionen erst wirksam werden, nachdem die Ziele verfehlt wurden, ist die Milch bereits vergossen. Es braucht Instrumente, die rechtzeitig gegensteuern und Zielverfehlungen gar nicht erst entstehen lassen.“ Dafür seien frühzeitig wirksame Steuerungsmöglichkeiten des Bundes erforderlich.

„Beschleunigung ins Leere“

„Es braucht aber weitere Schritte“, fordert IG Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. „Der zentrale Hebel für schnellere Verfahren liegt weiterhin im UVP-Gesetz. Außerhalb von Beschleunigungsgebieten bringt die EABG-Regierungsvorlage nur kleinere Verbesserungen – und auch das nur für nicht UVP-pflichtige Projekte.“

„Da nahezu alle Windkraftanlagen in Österreich UVP-pflichtig sind, laufen hier Beschleunigungseffekte ins Leere.“ Außerdem sei nicht absehbar, dass Bundesländer vorhätten, REDIII-Beschleunigungsgebiete auszuweisen. „Ohne klare und verbindliche Rahmenbedingungen für geeignete Standorte kann die Windkraft ihr volles Potenzial zur Sicherung der Energieversorgung aber nicht entfalten.“

Entwurf ist „eine Schande“

„Angesichts der aktuellen Öl- und Gaskrise und der dramatischen Auswirkung auf die Energiepreise ist der Regierungsentwurf zum EABG nicht nur enttäuschend – er ist eine Schande“, meint Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Photovoltaic Austria (PV Austria). „Trotz wiederholter Bekenntnisse zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien hat die Regierung offensichtlich nichts aus den Krisen gelernt.“

Und: „Bereits heute haben mehr als die Hälfte der Bundesländer diese Zielwerte erreicht. Konkrete Ziele für den ebenso dringend notwendigen Speicherausbau fehlen weiterhin völlig. Dass nun Strafzahlungen bei Zielverfehlung eingeführt werden, klingt zwar gut, ist aber de facto wirkungslos. Nach aktuellen Abschätzungen werden bis 2027 rund drei Viertel der Bundesländer die PV-Mindestziele erfüllt haben – damit verlieren die Sanktionen vollständig ihre Steuerungswirkung.“

„Wertvolle Zeit ungenutzt verstrichen“

Seit der Begutachtung im September sei „wertvolle Zeit ungenutzt verstrichen“. Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, appelliert deshalb an den Nationalrat: „Dieses Gesetz muss grundlegend nachgeschärft werden.“

Feste Ausbauziele für die Bundesländer und Sanktionen bei Nichterfüllung sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ausbauziele sind letztlich aber nur wirksam, wenn sie stark genug sind, um Österreichs Klimaziele zu erreichen. Wir fordern eine deutlich ambitioniertere Ausgestaltung und höhere Zielsetzungen für die Bundesländer – seit dem ersten Entwurf gab es hier kaum Verbesserungen”, erklärt Hannah Keller, Klima- und Energiesprecherin der Umweltorganisation Global 2000.

„In Tirol steht noch kein Windrad“

Dem Bau neuer Wasserkraftwerke stehe die Umweltorganisation sehr skeptisch gegenüber, zumal die letzten unverbauten Flussabschnitte Österreichs gefährdet seien. „In Tirol steht noch kein einziges Windrad, während der Wasserkraftausbau schon weit vorangeschritten ist – besonders hier sind die hohen Wasserkraft-Ausbauziele für uns unverständlich. Eine umfassende Überarbeitung der Ziele ist nötig, um sicherzustellen, dass die Energiewende naturverträglich über die Bühne geht”,

Klimaschutz dürfe nicht gegen Naturschutz ausgespielt werden. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, „dass Beschleunigungsverfahren die Umweltverträglichkeit nicht unterwandern. Verantwortungsbewusste Beschleunigung passiert durch Aufstockung von Behördenkapazitäten und klare Verfahrenswege, nicht durch das Weglassen wichtiger Natur- und Umweltschutzprüfungen“, so Keller.


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