Der Europäische Rechnungshof kritisiert scharf, wie die Kommission den Fonds für die Dekarbonisierung aufstellt: „Die wirtschaftliche Verwaltung der EU-Gelder ist nicht gewährleistet.“
Auf den ersten Blick klingt es wie eine Maschine, um Geld zu drucken. Allerdings ist es bei näherer Betrachtung dann doch nicht so einfach. Und der EU-Rechnungshof stellt jetzt noch ein paar grundsätzliche Fragen.
Der Reihe nach: Am Anfang steht das „Polluter Pays“-Prinzip – die Sicherstellung also, dass die Umwelt (bis zu einem gewissen Grad) ein Preisschild bekommt. Wer mit Aktivitäten die Umwelt verschmutzt – insbesondere mit dem Treibhausgas Kohlendioxid – soll zahlen. Ohne Ausgleichsmaßnahme führte dies zu einer Benachteiligung der Industrie in der EU. Deshalb gibt es – innereuropäisch – CO2-Zertifikate, die anfangs gratis vergeben worden sind, mit denen mittlerweile aber gehandelt wird. Die Zahl dieser verbrieften Verschmutzungsrechte wird immer geringer, dadurch sollen Investitionen in Innovationen attraktiver werden.
Ein Viertel für die Mitgliedsstaaten
Damit dieses System auch funktioniert, gilt nunmehr auch ein Aufschlag für Importe in die EU – konkret geht es um das Grenzausgleichssystem (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism). Die EU möchte, dass die Mitgliedsländer 25% dieser zusätzlichen Einnahmen an einen Fonds abführen (75 Prozent sollen die EU-Eigenmittel auffetten).
Aus diesem Fonds sollen dann Zuschüsse zu innovativen, Treibhausgase reduzierende Maßnahmen gegeben werden – insbesondere die Düngemittel-, Aluminium-, Eisen- und Stahlindustrie soll Nutznießer davon sein.
Der EU-Rechnungshof kritisiert allerdings, dass das System nicht bis ins Detail durchgedacht sei. So sei nicht analysiert worden, in welcher Form sich die Bedingungen – wenige davon sind neu – auf die Bereitschaft von Unternehmen auswirken, tatsächlich Investitionen zu tätigen. Die Kritik der Prüfer befeuert hat auch der Umstand, dass die Zahlungen aus dem Fonds anhand früherer Produktionsdaten berechnet werden sollen.
Drei zentrale Kritikpunkte
In dem vorliegenden Vorschlag der EU ist „nicht angemessen erläutert“ worden, in welchem Umfang rückwirkende Zahlungen in Anspruch genommen werden sollen.
Der Vorschlag basiert außerdem auf ungewissen Annahmen. Die EU-Kommission schätzt die Gesamteinnahmen auf 632 Millionen Euro, während die Gesamtausgaben auf 265 Millionen geschätzt werden. Angesichts der Diskrepanz ergibt sich die Frage, ob der Beitrag der Mitgliedsländer tatsächlich 25 Prozent betragen solle. Die Prognosen seien außerdem sowohl für die Einnahmen als auch die Ausgaben äußerst ungewiss.
Nicht nachvollziehbar für den Rechnungshof ist schließlich, dass der EU-Vorschlag Mitgliedsländern aufträgt, die über CBAM eingehobene Gelder in zwei Tranchen an die EU abzuführen – eine im Jahr 2028, die andere dann 2029. Unterstützungsgelder werden aber erst im Jahr 2029 ausbezahlt. Deshalb hätte die EU-Kommission für jene 308 Millionen Euro, die für 2028 erwartet werden, keine Verwendung. Der Rechnungshof tritt deshalb dafür ein, dass die Mitgliedsländer erst 2029 an die EU überweisen sollen.
Ein bisschen lässt der EU-Rechnungshof auch die Krallen ausfahren. Ohne es auszusprechen, wird vermittelt, dass es keine freiwillige Übung der Kommission gewesen sei, den Rechnungshof zu dieser Stellungnahme einzuladen. In der Diktion des Rechnungshofes (Selbst verliehener Untertitel: „Hüter der EU-Finanzen“) klingt dies nun so: „Nach EU-Recht muss zu Gesetzgebungsvorschlägen, die sich auf den EU-Haushalt auswirken oder in denen Ausnahmen von den Haushaltsgrundsätzen vorgesehen sind, der Europäische Rechnungshof angehört werden.“
Mehr:
- news330-link Innovation: 40 Milliarden, die niemand will
- web-link Stellungnahme des EU-Rechnungshofes (derzeit ausschließlich in English)































































