Bei Energiegemeinschaften hat sich die EU hohe Ziele gesteckt – und verfehlt. Der EU-Rechnungshof kritisiert die Umsetzung dieses Themas scharf.
In der Theorie ist die Idee bestechend: Mehrere Hauseigentümer installieren auf dem Dach Photovoltaik-Zellen und schließen sich zu Energiegemeinschaften zusammen und tauschen je nach Bedarf Strom aus. Ähnlich unkompliziert kann das mit Windkraftanlagen über die Bühne gehen.Und wenn ein Stromspeicher vorhanden ist, dann ist die Energie-Unabhängigkeit nahe.
Diese Vorstellung hatte die EU-Kommission im Hinterkopf, als die Möglichkeit für solche Konstrukte mit einer Richtlinie im Jahr 2018 geschaffen worden ist. Die Ziele von damals: Bei der Windenergie sollten 17% aus Energiegemeinschaften kommen, für Solarstrom sogar 21%.
Erreichen der Ziele in weiter Ferne
Das Erreichen dieser Ziele für das Jahr 2030 ist allerdings in weite Ferne gerückt:Nach Einschätzung des Rechnungshofes dürften in vier Jahren gerade einmal 4% des Stroms aus Energiegemeinschaften kommen. Ziel war auch, dass in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern zumindest eine Energiegemeinschaft besteht. Einen Bericht darüber gibt es seitens der EU nicht; aber die Prüfer gehen davon aus, dass auch dieses Ziel „weitgehend verfehlt“ werde.
„Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen“, so João Leão, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. „Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert.“
Die Recherchen der Prüfer haben sich auf vier Länder konzentriert:
- die Niederlande, weil es hier viele Energiegemeinschaften gibt – 700
- Polen, weil hier hohe Ausgaben für erneuerbare Energien (2,6 Milliarden Euro) getätigt werden;
- Italien und Rumänien, weil auch in diesen Ländern hohe Ausgben refolgt sind – 5,6 Milliarden in Italien, 1,2 Milliarden in Rumänien.
Der Rechnungshof regt an, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen klarer definiert werden, auch müsse mehr Geld (und Beratung) in den Kauf von Stromspeichern gehen.
Die rechtlichen Definitionen der EU seien ungenau und hätten zu Verwirrung geführt. So sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, wie eine solche aufgebaut sein sollte, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Summa summarum „könnte es aufgrund von technischen und rechtlichen Hürden noch lange dauern, bis der Traum einer „Energiewende von unten“ in der EU verwirklicht wird“, heißt es im Bericht.
Der Rechnungshof zieht sechs Schlussfolgerungen:
- Empfehlung 1 zielt darauf ab, dass durch Leitlinien und andere „bewährte Verfahren“ zu den rechtlichen Möglichkeiten veröffentlicht werden, wie Wohnungseigentümer direkt oder über Energiegemeinschaften in Erzeugung, gemeinsame Nutzung und Verkauf von Energie aus erneuerbaren Quellen einbezogen werden können; umzusetzen bis Ende 2026.
- Empfehlung 2 schlägt vor, dass die EU Smart-Ziele für erneuerbare Energie definiert – und diese Ziele begründet; „Smart steht für (Englisch): spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert. Dieses Ziel ist bis Ende 2027 umzusetzen
- Empfehlung 3: Registrierung und Überwachung von Energiegemeinshcaften verbessern (bis Ende 2026)
- Empfehlung 4:Berichte erstellen, um Hindernisse und Entwicklungspotentiale der Erneuerbaren-Gemeinschaften darzulegen (Mitte 2027)
- Empfehlung 5: Die Rolle von Bürgerinnen und Bürgern sowie von bedürftigen Haushalten fördern (bis Ende 2026)
- Empfehlung 6: Energiespeicher unterstützen (bis Ende 2026 bzw. Mitte 2027)
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