Tempo 30 – Verwaltungsrichter gegen München 2:0

(c) Pixabay

Umwelthilfe gegen München geht in die zweite Runde. Innerhalb von zehn Tagen zieht der Münchner Bürgermeister den Kürzeren. Die Umwelt setzt sich gegen die Stadtverwaltung durch.

Es geht um zwei Tempo-30-Zonen – und wohl auch ums Prinzip. Die deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Mitte Februar in München die Aufhebung des Tempo-30-Abschnitts am Mittleren Ring der Landshuter Allee und in Berlin die Aufhebung von Tempo 30 in der Saarstraße bei Gericht bekämpft. Vor etwas mehr als einer Woche haben die Verwaltungsgerichte den Beschwerdeführern recht gegeben.

Tempo 30 – Teil des Luftreinhalteplans

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss in Berlin in der Saarstraße wieder gebremst werden; in München sind es Umweltschutzgründe, mit denen das Gericht die Entscheidung argumentierte. Letzteres geschah vor allem auch deshalb, weil Tempo 30 in der Landshuter Allee ein Bestandteil des geltenden Luftreinhalteplans war; und ist. Die Entscheidung des Gerichts war ein Eilbeschluss.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Oberbürgermeister Dieter Reiter ist mit seinem Wahlkampfmanöver, Tempo 30 in einer Hauruck-Aktion abzuschaffen, gescheitert und sollte nicht gleich den nächsten Fehler begehen und die sofortige Wirkung des Gerichtsbeschlusses negieren, sonst werden wir erneut rechtlich gegen ihn vorgehen und die Vollstreckung beantragen.“

Weigerung des SPD-Oberbürgermeisters

Eine Woche später trat genau das ein: SPD-Politiker Reiter weigerte sich, den Eilbeschluss des bayerischen Verwaltungsgerichts zu akzeptieren. Die von der Umweltorganisation unterstützten beiden Anrainer beantragten die Zwangsvollstreckung – unter der Androhung eines Zwangsgelds, dessen Höhe bis zu 10.000 Euro ausmachen kann.

Das Argument des Oberbürgermeisters, er wolle dagegen eine Beschwerde einreichen und dessen Ergebnis abwarten, geht damit ins Leere. An diesem Montag ist der Antrag der Stadt, die Zwangsvollstreckung auszusetzen, gescheitert. Laut Resch sei in der gerichtlichen Begründung auch schon bestätigt, dass auch eine Beschwerde der Stadt keine Erfolgsaussichten habe.

Hürgen Resch: „Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Menschen in München, die unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden. Ich erwarte von Oberbürgermeister Reiter, dass er noch am Dienstag Tempo 30 wiederherstellt. Wir werden nicht akzeptieren, dass der rechtswidrige Zustand bestehen bleibt.“

Remo Klinger, Rechtsanwalt der Anwohner und der DUH: „Der Verwaltungsgerichtshof hat unmissverständlich klargemacht, dass die Weisung des Oberbürgermeisters rechtswidrig war. Die von der Stadt monierte ‚Verschwendung von Steuergeldern‘, die durch die Wiederanbringung der Schilder ausgelöst wird, hat die Stadt selbst verursacht. Hätte sich die Stadt an geltendes Recht gehalten, wäre es erst gar nicht dazu gekommen.“


Nachtrag (24.2.2026, 14.30)

40, 38 und 20 Mikrogramm
In der Vorwoche hatte Dieter Reiter zu „Tag 24“ erklärt, es gebe ein „absurdes Hin und Her, das für die Menschen nicht mehr nachvollziehbar ist“, meint jedenfalls Reiter. Im Verlauf des Dienstags hat Reiter nun die Tempo 30-Verkehrsschilder wieder aufstellen lassen. In einer Aussendung vom Dienstag sagt Reiter: „Ich habe die Aufhebung von Tempo 30 nicht aus Willkür veranlasst, sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten wurde – so wie angekündigt.“ Und weiter: „Die Verantwortung für die jetzige Situation liegt nicht bei der Stadtspitze, sondern in der gerichtlichen Entscheidung, die eine eventuell neue Prognose höher gewichtet als die tatsächlich gemessenen und erreichten Werte und die bestehende Prognose.“

In der Vergangenheit ist der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffoxide überschritten worden, im Vorjahr allerdings nicht mehr, da wurde ein Jahresmittelwert von 38 Mikrogramm errechnet. Für 2026 rechnet zumindest ein Gutachten mit einem Jahresmittelwert von 35 Mikrogramm. Aufgrund dieser Zahlen hatte OB Reiter vor dem Jahreswechsel angeordnet, die Tempo 30-Schilder zu demontieren. 

Ab 2030 gilt ein strengeres Emissions-Limit – nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) neue wissenschaftliche Erkenntnisse eingearbeitet hat und die WHO-Empfehlungen verschärft hat, hat dann auch die EU die Grenzwerte verschärft. Das bedeutet, dass der Jahresmittelwert nicht höher sein darf als 20 Mikrogramm.


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