Mit einem Rechtsgutachten möchte „Global 2000“ dem Schutz der Wälder auf die Sprünge helfen. Ein Gutachten zeigt, dass der Waldschutz nicht an der Grenze von ausgewiesenen Schutzgebieten Halt macht.
Exakte Zahlen gibt es nicht, wohl aber fundierte Schätzungen: Demnach sind etwa drei bis acht Prozent des österreichischen Waldbestands in besonderem Maße schützenswert. Dieses Maß wird von den Vorgaben der Europäischen Union und der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs definiert. Demnach seien forstwirtschaftliche Eingriffe in Primär- und Altwäldern „grundsätzlich“ untersagt. Das heißt: Das über jede beabsichtigte forstliche Maßnahme ein Verfahren der jeweils zuständigen Behörde, etwa einer Bezirkshauptmannschaft, durchzuführen ist.
„Versäumnisse wettmachen“
„Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind sowohl bei der Bestandsaufnahme als auch beim Schutz massiv säumig“, sagt Dominik Linhard, der Wälder bei der Umweltorganisation „Global 2000“ bearbeitet. „Bei bestehenden Schutzgebieten muss nachgebessert werden und im Rahmen des Nationalen Wiederstellungsplanes müssen Versäumnisse der Vergangenheit wettgemacht werden.“
Vor diesem Hintergrund hat die Organisation ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die deutsche Juristin Cornbelia Ziehm hat diese Expertise erstellt. Sie meint: „Das geltende Recht misst Primär- und Altwäldern eine herausragende Bedeutung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen zu. Der deshalb erforderliche strikte Schutz ist im Sinne eines grundsätzlichen Ausschlusses forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Primär- und Altwäldern sowohl inner- als auch außerhalb von bereits existierenden Europaschutzgebieten zu gewährleisten.”
„Mitunter rechtswidrig“
Sie fasst den Verpflichtungsgrad der EU-Mitglieder so zusammen: „Auch vor förmlicher Unterschutzstellung oder ohne förmlich festgelegte Holznutzungsverbote sind forstwirtschaftliche Eingriffe in Primär- und Altwäldern in der EU auf Grund der Verschlechterungsverbots aus der EU-Wiederherstellungsverordnung und der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Verbindung mit dem primärrechtlichen Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz des effet utile unzulässig und mithin rechtswidrig.“ (Anm.: Der „effet utile“ ist der im Europarecht angewandte Grundsatz, dass die EU-Norm so auszulegen iost, dass deren Wirkung am besten erzielt wird).
Aufgrund der Festlegungen der Wälder mit sichtbaren Zeichen vergangener menschlicher Eingriffe sind nicht von der Definition eines „old growth forest“ ausgenommen, sofern das Ausmaß dieser Auswirkung nicht solcher Art ist, dass dieser Wald nicht als Urwald gesehen werden kann“ (Seite 7 der „Guidelines defining mapping, monitoring and strictly protecting EU primary and old growth forests“; link am Artikel-Ende).
„Fünf bis sechs Prozent Naturwälder“
Der Naturschützer und Publizist Matthias Schickhofer dokumentiert Österreichs Wälder seit vielen Jahren und erstellt aktuell im Auftrag von „Global 2000“ eine Karte der Naturwald-Verdachtsflächen. Er kann die eingangs erwähnte Abgrenzung genauer ziehen: „Unsere Analysen zeigen, dass wahrscheinlich etwa fünf bis sechs Prozent der heimischen Wälder als ‚Naturwälder’ einzustufen sind. Wir wissen nun, wo sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu finden sind: Die meisten befinden sich in steilen Lagen, vor allem im Gebirge. Aber nur ein kleiner Teil steht rechtlich unter striktem Schutz.”
Global 2000 hat herausgefunden, dass allein zwischen 2015 und 2022 um das Yspertal 30 Hektar geschützte Waldlebensraumtypen abgeholzt worden seien. Im selben Zeitraum habe es dort aber nur eine einzige Naturverträglichkeitsprüfung für 2,5 Hektar gegeben. In dieser Gegend seien auch alte Buchenwälder durch Douglasien- und Lärchenpflanzungen ersetzt. Douglasien sind eine hier nicht heimische, invasive Art.
„Wir verlieren wertvollstes Naturerbe“
„Mit solchen Abholzungen verlieren wir sukzessive wertvollstes Naturerbe. EU-Recht ist aber vorrangig zu berücksichtigen. Hier setzt Österreich geltendes Recht nicht ausreichend um – zu Lasten von Natur und Grundbesitzern. Letztere leiden unter unklaren Bestimmungen, Konflikten und fehlenden Mitteln für Entschädigungen. Der Zustand des Naturschutzes in Österreich ist eine gewaltige Baustelle – und kein Renommée,“ meinen Linhard und Schickhofer gleichermaßen.
Bis September sind die nationalen Wiederherstellungspläne an Brüssel zu melden. Teil davon habe zu sein, dass auch die letzten Naturwälder unter Schutz gestellt würden. Die Umweltorganisation hat keine Kenntnis, ob und inwiefern die entsprechenden Kartierungen mit den Erfordernissen des von der EU verlangten Schutzes der Wälder ausreichend sind, haben jetzt aber aufgrund des Umweltinformationsgesetzes (UIG) eine entsprechende Anfrage gestellt. Gleichzeitig erstellt die Organisation eine derartige Karte.
Kurz vor Vertragsverletzungsverfahren
Nicht ausdreichender Schutz der Wälder lautet auch der Vorwurf, aufgrund dessen Österreich unmittelbar vor einem formalen Vertragsverletzungsverfahren steht. Am 10. Mai läuft eine Frist für eine zufriedenstellende Antwort auf das zweite Mahnschreiben der EU ab, nach deren Ablauf die Klage beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet werden könnte.
Mehr:
- web-link Rechtsgutachten zum Schutz von Primär- und Altwälder
- web-link Guidelines defining mapping, monitoring and strictly protecting EU primary and old growth forests





























































