900 Millionen Euro stehen auf dem Prüfstand: In einem Sonderbericht hat der EU-Rechnungshof Probleme festgestellt. Eines davon: „Der Kommission fehlt es an einer umfassenden und aktualisierten Strategie.“
„Sonderbericht 08/2026 – Internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit“. Die Beschreibung des Vorhabens klingt danach, als mache sich bürokratische Ruhe breit. Davon kann aber keine Rede sein: Der Bericht, den der EU-Rechnungshof am Mittwoch veröffentlichte, hat die Bedingungen geprüft, unter denen für Länder außerhalb der Europäischen Union eine finanzielle Unterstützung gewährt worden ist.
2,3 Milliarden Euro seit 1992
Insgesamt geht es zunächst um Finanzhilfen in der Höhe von 600 Millionen Euro. Empfängerländer davon sind Armenien, Iran, Kirgisistan, Tadschikistan, die Ukraine und Usbekistan. Im Fall der Ukraine kommt noch ein Darlehen in der Höhe von 300 Millionen Euro hinzu.
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich von 2014 bis 2027. Es wurden 14 Verträge, bei denen es um Infrastruktur, Sanierungs-, Beratungsarbeiten sowie um Ausrüstung und Überwachung in Atomkraftwerken, wie auch in Uran-Minen ging.
Die EU-Förderungen zur Sicherheit nukleare Anlagen ist im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte gesunken. Für die diesbezüglich relevanten finanziellen Instrumente (TACIS und INSC) sind im Budget 1992 bis 1999 noch mehr als 700 Millionen Euro angesetzt gewesen, für 2000 bis 2006 sowie im Folge-Budget bis 2013 jeweils mehr als 500 Millionen und schließlich in der Periode 2014 bis 2020 sowie der aktuell bis 2027 laufenden jeweils 300 Millionen. Insgesamt wurden also in den EU-Budgets für derartige Programme 2,3 Milliarden Euro angesetzt.
„Weltweit Bedenken“
Die Prüfer bewerten die Hilfe durch die EU grundsätzlich als sinnvoll. Zwar sei die Sicherheit nuklearer Anlagen eine nationale Aufgabe, doch „Unfälle wie die, die sich 1986 in Tschernobyl und 2011 in Fukushima ereigneten, haben jedoch weltweit die Bedenken hinsichtlich der nuklearen Sicherheit verstärkt.“
„Infolge der Unfälle hat sich nicht nur der radioaktive Niederschlag durch Wind- und Meeresströmungen über die Staatsgrenzen ausgebreitet, sondern diese hatten auch Auswirkungen auf die öffentliche Meinung und die Politik und führten zu einer finanziellen Belastung der internationalen Gemeinschaft aufgrund der erheblichen Sanierungskosten.“
Sicherheit als öffentliches Gut
„Da die nukleare Sicherheit darauf ausgerichtet ist, Umweltgefahren auf internationaler Ebene zu verhindern, weist sie die Merkmale eines globalen öffentlichen Gutes auf.“
Die Prüfer haben vier kritische Feststellungen formuliert:
- Der Kommission fehlt es an einer umfassenden und aktualisierten Strategie für die Umsetzung ihrer Maßnahmen.
- Mit den Maßnahmen wurde auf spezifische Aspekte der nuklearen Sicherheit reagiert, aber es gibt Mängel bei der Projektauswahl.
- Die Unterstützung der EU trug zur Umsetzung vielfältiger Maßnahmen bei; es kam jedoch häufig zu Verzögerungen und in einigen Fällen zu Kostensteigerungen.
- Aufgrund von Mängeln bei der Überwachung bestand nur ein unzureichender Überblick über die Ergebnisse und Auswirkungen der EU-Förderung.
Bemängelt wird insbesondere, dass die Kooperations-Vorschläge, die von den Empfängerstaaten nominiert haben, von Brüssel nicht anhand vorher festgelegter Kriterien bewertet und eingestuft worden seien. Dadurch ist der Vergleich der einzelnen sicherheitsrelevanten Projekte nur schwer möglich.
Vier Empfehlungen bis 2027 und 2028
Der Rechnungshof gibt vier Empfehlungen ab. Sie enthalten unter anderem folgende Punkte:
- Zunächst muss eine umfassende Strategie zur Steuerung der Kooperations-Maßnahmen entwickelt werden. In dieser Strategie ist herauszuarbeiten, welche Aktionen den größten Mehrwert erbringen, wobei Initiativen anderer relevanter Interessensträger in Betracht gezogen werden müssen. Umgesetzt solle dies bis 2028 werden, empfiehlt der EU-Rechnungshof.
- Es müssen einschlägige Kriterien definiert werden, in denen die Beurteilung von Dringlichkeit und Risiko abgebildet sind. Zu einer Beurteilung heranzuziehen sind außerdem die Nachhaltigkeit etwaiger Maßnahmen und der geopolitische Kontext. Eine exakte Dokumentation der Maßnahmen müsse selbstverständlich sein. Termin: 2027;
- Zu prüfen ist schließlich, inwieweit „der Begünstigte in der Lage ist, seine eigenen Sicherheitsprogramme zu finanzieren“;
- Daraus ergibt sich die Abklärung, ob nicht eine Finanzierung durch Darlehen eine geeignete Alternative wäre;
- Kostenüberschreitungen und Verzögerungen seien „so gering wie möglich“ zu halten – etwa durch Kostenabschätzungen und Durchführbarkeitsstudien;
- bei Involvierung weiterer Geber müssen dessen Eckdaten genau erfasst und vor einer Finanzierungsentscheidung der EU bewertet werden.
- Mit den wichtigsten Durchführungspartnern seien Anreize vertraglich zu vereinbaren, die sicherstellen, dass Zeit- und Kostenrahmen eingehalten werden können. Termin: 2027.
- Schließlich müsse die Überwachung derartiger Projekte verbessert werden – etwa durch Vor-Ort-Kontrollen;
- Im Falle von Euratom-Darlehen müsse der Überwachunsgmechanismus gestärkt werden.
- Und im Falle von Finanzhilfen müsse es eine „systematische Aufnahme von Ergebnis-Indikatoren“ erfolgen, um die „Auswirkungen der Maßnahme auf die nukleare Sicherheit erfasst“ werde. Termin 2028.
„Wichtiger globaler Akteur“
„Bei der nuklearen Sicherheit gilt ganz klar die Devise: Vorsicht ist besser als Nachsicht“, sagt Marek Opioła, der als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für diese Prüfung zuständig war. „Die EU ist nach wie vor ein wichtiger globaler Akteur bei der Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit. Sie sollte jedoch eine umfassende und aktuelle Strategie entwickeln, die als Richtschnur für die Zusammenarbeit dienen und zu einer besseren Auswahl und Überwachung der von der EU finanzierten Maßnahmen beitragen kann.“
Die Prüfung hat sich auf eine abgegrenzte Vorgangsweise beschränkt, es wurde also keine ganzheitliche Herangehensweise gewählt. Deshalb wurden die Fragen ausgeklammert, bei denen Atomkraft mit anderen Energieträgern verglichen und abgewogen wird, bei welcher Investition ein höherer Ertrag an Energie erzielt werden kann.
Mehr:






























































