Der Schutz für naturbelassene Wälder wird löchrig – Umweltorganisationen schätzen es als einen „Rückschlag für den Waldschutz“ ein.
Die Entwaldungsverordnung (EUDR) war eine der ersten Maßnahmen, mit denen die Europäische Kommission dem anfangs recht vagen Begriff „Green Deal“ ganz konkrete Inhalte zu geben versuchte. Das Match schien auch eine leicht zu erreichende „Win-win“-Situation für die Kommission zu sein – denn wer will schon etwas einwenden, wenn es um den Schutz der letzten Urwälder in Südamerika, Zentralafrika oder Süd-Asien geht?
Doch wider Erwarten war von „win-win“ bald keine Rede mehr. Es sollte sich bald herausstellen, dass die Holzverarbeitung nicht immer und überall so nachhaltig ist, wie dies behauptet worden wird.
Verschiebung, Entschärfung
Der Druck auf die Politik-Macher in Brüssel stieg. Dies wurde nach den EU-Wahlen 2024 noch heftiger und gipfelte zuletzt darin, dass das Inkrafttreten der Verordnung um ein Jahr verschoben wurde – auf den 30.12.2026. Gleichzeitig hat die EU das Paket deutlich verschärft:
So sollen künftig nur jener Betrieb zur Sorgfaltserklärung verpflichtet sein, unterliegen, der als erster Holz importiert hat, nur der erste Marktakteur speichert die Referenznummer. Druckerzeugnisse sind ausgenommen, für kleine Primärerzeuger in Ländern mit niedrigem Risiko gibt es weitere Erleichterungen.
Nun hat die Kommission die Lederindustire aus dem Geltungbereich der Anpassungsvorschläge zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) herausgenommen – durch einen „delegierten Rechtsakt“.
„Lieferketten werden, Unternehmen investieren“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH: „Die Lederindustrie hat sich mit ihrer aggressiven Lobbyarbeit durchgesetzt: Rindsleder aus illegal gerodeten Gebieten etwa im Amazonas-Regenwald soll weiter für europäische Modeprodukte oder Autositze verarbeitet werden. Das reiht sich ein in eine Serie von Rückschlägen für den internationalen Waldschutz, darunter die mehrmalige Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung sowie erleichterte Anforderungen an europäische Produzenten und Händler.“
„Dabei habe die EU-Entwaldungsverordnung bereits vor ihrer offiziellen Anwendung bei Unternehmen und in den Produktionsländern positive Wirkung gezeigt: „Lieferketten werden transparenter, Unternehmen investieren in entwaldungsfreie Praktiken und die Bekämpfung von Landraub und Zwangsarbeit. Das darf die EU-Kommission jetzt nicht aufs Spiel setzen. Wir fordern die entschlossene Durchsetzung der EU-Entwaldungsverordnung – ohne weitere Schwächungen und Verzögerungen.“
FAO: „Entwaldung auf 420 Millionen Hektar“
Das Brüsseler Büro des Worldwide Fund for Nature (WWF) streicht einerseits hervor, dass es wichtig sei, dass die Verordnung nun von der Theorie in die Praxis komme. „Aber jetzt muss die EU konsequent sein, meint Anke Schulmeister‑ Oldenhove, Koordinator für Waldthemen im WWF European Policy Office. „Jetzt benötigen wir entschlossene Umsetzung, einen klaren Vollzug und einen politischen Willen, zu den bereits dargelegten Verpflichtungen auch zu stehen. Nur dann wird die EUDR den Schutz für die Wälder sicherstellen, den unsere Wälder dringend benötigen.”
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch verursacht etwa 10 % der globalen Entwaldung. Palmöl und Soja machen mehr als zwei Drittel davon aus.
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