„Kann das Kind im Mutterleib schädigen.“ „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“ Mit diesen Risiko-Hinweisen müssen chemische Zubereitungen gekennzeichnet werden, die TFA enthalten bzw. deren Abbauprodukt TFA ist.
„Heute ist ein Wendepunkt. Die EU bestätigt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine Ewigkeitschemikalie mit schwerwiegenden Gefahreneigenschaften, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. Nach den Vorgaben der EU-Pestizidverordnung hat das unmittelbare Konsequenzen für PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen. Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr“, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Umweltschutzorganisation Global 2000.
Persistent, mobil, toxisch
Am vergangenen Freitag hatte es ein Treffen des Komitees für Risikobewertung der Europäischen Chemieagentur (ECHA) gegeben, in dem – unter anderem – über Trifluoracetat (TFA) Thema gewesen ist. Die einhellige Meinung: TFA ist „äußerst persistent“, „äußerst mobil“ und toxisch für die Fortpflanzung. TFA ist damit nicht nur das Abbauprodukt von „Ewigkeitschemikalien“, sonder selbst eine Ewigkeitschemikalie.
„Diese Kombination macht den Stoff besonders problematisch“, so Burtscher-Schaden. Er verweist auf eine Studie, in der TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.
TFA so gut wie überall
Das Thema ist seit mehr als zwei Jahren auf dem Tisch. Vor allem Global 2000, wie auch das „Pesticide Action Network“, PAN, hat mehrfache Untersuchungen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass TFA so gut wie überall, wo danach gesucht worden ist, nachgewiesen werden konnte: im Grundwasser, im Trinkwasser, Mineralwasser, Wein und Nahrungsmitteln.
Vor diesem Hintergrund fordert Burtscher-Schaden, dass jene Pestizide, die mit Ewigkeitschemikalien belastet sind, vom Markt genommen werden müssen. Er stützt sich unter anderem auf ein Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Peter Hilpold, der das Thema im Auftrag der Umweltorganisation analysiert hat.
„Von Genehmigung ausgeschlossen“
Demnach schließe die EU-Pestizidverordnung fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B grundsätzlich von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
„Die Behörden können sich nicht weiter auf wissenschaftliche Unsicherheiten berufen. Die entscheidende wissenschaftliche Frage ist mit der veröffentlichten Entscheidung der EU-Chemikalienagentur geklärt“, so Burtscher-Schaden.
„Wir gratulieren dem ECHA-Komitee für die gründliche, objektive und unabhängige Beurteilung.Die wissenschaftliche Rechtfertigung war auf dem höchsten Standard – wie sie sein sollte,“ sagt Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Deutschland. Clausing nahm an der Beratung teil.
„Toxizität ist unstrittig“
Und Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe, meint: „Die Toxizität von TAF ist nun unstrittig. Jedes Jahr Verzögerung bedeutet eine Verschmutzung, mit der künftige Generationen leben müssen. Politikerinnen und Politiker der EU und der Mitgliedsländer haben die Verpflöichtung zu handeln.“
Mehr:
- news330-link Grenzwerte überschritten, aber – noch – keine unmittelbare GefahrÂ
- web-link Expertise der Komitees für Risikobewertung der Europäischen Chemieagentur (ECHA)
- web-link Proposal for Harmonised Classification and Labelling https://echa.europa.eu/documents/10162/0dae2d2a-2b4c-b63e-c669-bd3a76197aa1
- web-link Rechtsgutachten zu PFAS-PestizidenÂ




























































