Europäisches Paralement bremst EuGH de facto aus

(c) Pixabay

Das EU-Parlament hat am Mittwoch die Novelle der europäischen Gentechnik-Politik durchgewinkt – und damit ein EuGH-Urteil letztendlich over-ruled. Kennzeichnung und Zulassung der „Neuen Gentechnik“ ist völlig liberalisiert.

Es war ein Boom vor etwa zehn Jahren, der jäh unterbrochen wurde, und jetzt weitergeht. Die Frage, ob die so genannte „Neue Gentechnik“ alter Wein in neuen Schläuchen ist oder ein Durchbruch, der neue Möglichkeiten sonder Zahl eröffnet, war damals vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet. Der entschied 2018 mit aller Deutlichkeit, dass gentechnisch veränderte Organismen auch dann den (damals noch) strengen Zulassungsbedingungen des europäischen Gentechnik-Rechts unterliege, wenn die gentechnische Veränderungen durch neue Verfahren (wie etwa CRISPR/Cas9) und innerhalb eines Organismus’ herbeigeführt werden (ohne Einbringung fremder Organismen). Die Gentech-Regelungen sind entstanden als Reaktion auf gentechnische Eingriffe, bei denen andere Organismen in Pflanzen implantiert werden.

Kritische Position löst sich in nichts auf

Diese Rechtssprechung ist seit diesem Mittwoch Geschichte. Wenn man so will: Das Europäische Parlament hat den EuGH ausgebremst: Denn das Europäische Parlament hat die von Kommission und Rat vorgelegte Version des neuen Gentechnik-Rechts durchgewunken – entgegen der sehr kritischen Position, die das Parlament bisher eingenommen hat (allerdings mit anderen Mehrheitsverhältnissen). Allerdings: Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass dieses Thema erneut vor den EuGH kommen könnte.

Somit gibt es für mit CRISPR/Cas9-Methode herbeigeführte gentechnische Veränderungen leichteren Zugang zum Markt. Die Kennzeichnungspflicht besteht ebenfalls nicht mehr und die Eingriffe in das Saatgut kann auch patentiert werden.

Rechtliche Risiken für Bio-Bauern

Dadurch können Bio-Bauern in Probleme kommen – dann nämlich, wenn es zu einer Auskreuzung einer Pflanze kommt, die gentechnisch verändert worden ist, und die Bio-Ernte einer Pflanze dann – aufgrund der Auskreuzung – doch nicht ganz „bio“ ist. Das birgt rechtliche Risiken für den Bio-Bauern. Denn die Absenz jeglicher gentchnischer Veränderung ist in den Bedingungen für Bio-Anbau ein fest verankerter Punkt.

„Weite Teile der Lebensmittelwirtschaft sowie Konsumenten- und Umweltschutz waren sich im Vorfeld der Entscheidung einig, dass durchgängige Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entlang der Lebensmittelkette sowie wirksame Regelungen gegen die Patentierung von Pflanzen und Erzeugnissen aus Neuer Gentechnik dringend notwendig sind“, sagt Florian Faber, Geschäftsführer der „Arge Gentechnikfrei“. „Nur so können die Eigenständigkeit und die Qualitäts­standards der europäischen Lebensmittelproduktion bewahrt werden. Die eindringlichen Warnungen vor einer regel- und kontrollfreien Neuen Gentechnik wurden nicht berück­sichtigt.“

Haftungs-Fragen sind ungeklärt

Die Verordnung tritt nach zwei Jahren in Kraft. Abzuwarten bleibt, welche begleitenden technische und administrative Details die einzelnen Mitgliedsstaaten zur Umsetzung beschließen – Dokumentations- und Kontrollanforderungen, Registerführung, Monitoring und ob es Klagen gegen diese Neuregelung geben wird..

„Ob sich der Europäische Gerichtshof künftig mit der Verordnung befassen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass zahlreiche rechtliche bzw. auch haftungsrelevante Fragen weiterhin völlig ungeklärt sind. Die heutige Entscheidung verändert den Rechtsrahmen, sie beendet aber weder die rechtliche Debatte noch die Nachfrage nach Lebensmitteln ‚Ohne Gentechnik‘“, so Faber.

Labels werden wichtiger

Entscheidend wird auch sein, welche Möglichkeiten die Länder ausschöpfen werden, um Saatgut, Pflanzen und Produkte, die ohne Gentechnik hergestellt worden sind, zu schützen. Klar ist jedenfalls, dass die Kennzeichnung von Produkten durch ein anerkanntes Bio-Label oder „Ohne Gentechnik“ in Zukunft wichtiger werden wird. Faber: „Wer in Zukunft sicher gehen möchte, dass Lebensmittel ohne Einsatz von Gentechnik hergestellt wurden, findet diese Gewissheit nur noch bei Produkten mit dem Qualitätszeichen ‚Ohne Gentechnik hergestellt‘ oder einem Bio-Zeichen.“

„Die Entscheidung des EU-Parlaments schränkt die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten massiv ein, die Gentechnik nicht auf ihrem Teller wollen, und nimmt große Risiken für Umwelt und Landwirtschaft in Kauf“, meint auch Alexandra Strickner, Geschäftsführerin von Global 2000. „Agrarkonzerne können in Zukunft über Patente weitreichende Kontrollen über Saatgut und Lebensmittel erreichen und dadurch ihre Marktmacht und Profite maximieren, während kleine Betriebe und Sorten-Vielfalt darunter leiden.

Kontrolle über Europas Lebensmittelversorgung 

Mute Schimpf von Friends of the Earth Europe, bezeichnet das Abstimmungs-Ergebnis als „ Geschenk an die Gentechnik-Unternehmen“. Für Gemüse, Obst, Fleisch und Getreide haben die Behörden keine Möglichkeit mehr, den Weg der Produkte lückenlos nachzuverfolgen.

Die Organisation kritisiert auch, dass Eigenschaften patentiert werden können, die auch durch natürliche Mutationen entstehen können. Dadurch bekämen Konzerne wie Bayer, BASF, Corteva oder Syngenta umfassende Kontrolle über Europas Lebensmittelversorgung, meint Martin Häusling,  der zuständige grüne Verhandlungsführer im Europäischen Parlament.

„Wirksame Vorgaben fehlen“

„Es fehlen wirksame Vorgaben für Rückverfolgbarkeit und Monitoring der gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Feldern. Besonders unverständlich ist der Verzicht auf eine verpflichtende Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel. Verbraucherinnen und Verbraucher haben in Europa wiederholt für eine Kennzeichnung gestimmt. Sie verlieren damit ihr Recht auf eine informierte und selbstbestimmte Kaufentscheidung.“


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