Gutachten hält EU-Pestizid-Zulassung für gesetzeswidrig

(c) Pixabay

Mit dem Argument der „Entbürokratisierung“ will die EU die Zulassungsbestimmungen für Pestizide lockern. Ein Gutachten hält dies für gesetzeswidrig.

Das Gesetzespaket „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ ist in der Pipeline, die EU hat damit eine klare Richtung vorgegeben. Das Zauberwort lautet „Entbürokratisierung“ – dahinter steht ein Gesetzespaket, mit dem die Zulassung von Wirkstoffen, die in Agro-Chemikalien enthalten sind, gelockert werden sollen. Unter anderem ist geplant, dass Zulassungen nicht mehr zeitlich befristet sein sollen.

Umweltverbände kritisieren vor allem, dass Pestizide selbst dann auf dem Markt blieben, wenn neue Studien neue Risiken feststellen.

Paradigmenwechsel in Brüssel

Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Nicht-Regierungs-Organisationen – Deutsche Umwelthilfe (DUH), ClientEarth, die Aurelia Stiftung, der Deutsche Naturschutzring, foodwatch, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München – zusammengetan und ein Rechtsgutachten ausarbeiten lassen. Diese Expertise hat die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger Ende Jänner vorgelegt. Das Gutachten umfasst 58 Seiten und ist von Caroline Douhaire und Yannis Haug-Jurgan verfasst worden.

Das Einschätzung erkennt in der Vorgangsweise und in den Formulierungen der Gesetzesvorschläge einen „Paradigmenwechsel“, der befürchten lasse, „dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltrisiken noch weniger berücksichtigt werden als dies heute schon der Fall ist.“

„Problematische Aufweichung“

Selbst „Wirkstoffe, welche die Genehmigungskriterien nicht erfüllen, sollen unter erleichterten Bedingungen …. temporär genehmigt werden“. Es soll schon „das Fehlen „zumutbarer“ Alternativen für eine solche temporäre Wirkstoffgenehmigung ausreichen“. Douhaire und Haug-Jurgan stufen dies als „ problematische Aufweichung des bisherigen Erfordernisses der fehlenden Verfügbarkeit von Alternativen“ ein.

„Darüber hinaus sollen die mitgliedstaatlichen Behörden bei der nationalen Produktzulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Wirkstoff betreffen, nicht mehr berücksichtigen dürfen. Dies entspricht einem Einfrieren des Erkenntnisstands auf den Zeitpunkt der letzten Genehmigung.“

Verzicht auf Zulassungs-Erfordernis

Außerdem seine „verschiedene Erleichterungen für Stoffe“ geplant, „die nach der Erwartung der Kommission weniger schädlich sind (unter anderem biologische Schädlingsbekämpfungsmittel, Wirkstoffe mit geringem Risiko und Grundstoffe). Teilweise führen diese Erleichterungen zu einem Verzicht auf das Zulassungs-Erfordernis oder zur automatisierten Zulassung bei Ablauf der Entscheidungsfrist.“

„Da die tatsächliche Unschädlichkeit der privilegierten Stoffgruppen nicht durch restriktive Kriterien und Definitionen sichergestellt wird, ist dies ein problematisches Einfallstor für eine Umgehung der Zulassungskontrolle.“

„Gegen das Vorsorgeprinzip“

Und weiter: „Der Kommission lag eine Vielzahl an Hinweisen auf die mit einer Absenkung des Schutzniveaus verbundenen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor. Nichtsdestotrotz ging sie ohne weiteres von der Unbedenklichkeit der geplanten Änderungen für den Gesundheits- und Umweltschutz aus.“ Dieses Vorgehen verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wird bemängelt.

Zentral ist schließlich der Vorwurf, dass das Gesetzespaket gegen das Vorsorgeprinzip verstoße, es seien „ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip“ vorhanden. Läge tatsächlich ein Verstoß gegen dieses Vorsorgeprinzip vor, dann wäre das gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-616/17 vom 1. Oktober 2019).

„Rechtswidrig und verantwortungslos“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) meint dazu: „Das Omnibus-Gesetzespaket ist ein politischer Etikettenschwindel: Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau wird in der EU der Schutz von Mensch und Natur bei Pestiziden systematisch zurückgebaut.“

Elisabeth Koch, Juristin bei ClientEarth: „Die vorgeschlagenen Änderungen machen die jahrzehntelangen Fortschritte bei der Regulierung von Pestiziden zunichte und riskieren damit die Gesundheit von Landwirt*innen, Verbraucher*innen und der Natur.“

„Kinder sind die Leidtragenden“

Fabian Holzheid, Geschäftsführer am Umweltinstitut München: „Mit diesem Omnibus-Gesetzespaket würde die EU-Kommission ein gefährliches Signal senden: Pestizide dürften dauerhaft auf dem Markt bleiben, selbst wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf erhebliche Risiken hinweisen. Das ist rechtswidrig und verantwortungslos.“

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany): „Leidtragende werden insbesondere unsere Kinder sein, die zukünftig noch schlechter vor Belastungen mit hormonell schädigenden und reproduktionstoxischen Pestiziden und PFAS-Pestiziden geschützt sein werden.”


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