Wie Proteste und Kundgebungen weniger gefährlich werden

(c) Pixabay

Einschüchterung wirkt grenzüberschreitend – der Schutz davor nur bedingt. Das zeigt eine Bestandsaufnahme über Klagen, die Angst verbreiten sollen – kurz nachdem eine EU-Richtlinie gegen „Slapp“-Klagen in Kraft getreten ist und Linderung verspricht. Darauf setzt auch Greenpeace, das in Amsterdam gegen einen Öl-Konzern kämpft.

„Strategic Lawsuit against public participation“ (Slapp) sind Verfahren, die Bürgerprotesten und kritischen Veröffentlichungen nicht nur den Wind aus den Segeln nehmen, sondern einen eisigen Gegenwind erzeugen wollen. In fast allen Fällen sind es multinationale Konzerne, die kritische Stimmen verstummen lassen wollen. Dem heftigsten Verfahren dieser Art ist derzeit „Greenpeace“ ausgesetzt und wehrt sich.

Nur neun Länder haben Richtlinie umgesetzt

Von diesem Fall etwas später, machen wir erst einen Blick auf die Hintergründe. Nach Ermordung von Journalistinnen und Journalisten hat die Europäische Union eine Anti-Slapp-Gesetzgebung entworfen und im Frühjahr 2024 auch beschlossen. Bis 7. Mai sollte die Richtlinie in nationales Recht der 27 Mitgliedsstaaten übernommen werden sollen. Allerdings: Nur neun Länder haben dies getan:

  • Finnland
  • Frankreich
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowenien
  • Zpern

Deutschland und Österreich haben die entsprechenden Gesetzesvorhaben nicht abgeschlossen bzw. noch nicht end-redigiert. Da wie dort geht es vor allem um einen Punkt: die rein nationalen Fälle. Die EU-Richtlinie bietet nämlich den rechtlichen Schutz gegen Slapp-Klagen nur dann, wenn diese Fälle grenzüberschreitend sind. Rein nationale Fälle sind durch die EU-Regulierung nicht abgedeckt, hier gebe es keine Zuständigkeit der EU, heißt es aus Brüssel.

Wie wird argumentiert, dass bei der Umsetzung die nationalen Fälle ausgeklammert bleiben sollen? Es wird vor allem betont, dass in anderen Rechtsmaterien der Schutz gegen missbräuchliche Klagen ohnehin verankert sei.

1.049 Fälle seit dem Jahr 2010

Eine Übersicht, die die Coalition against Slapps in Europe („Case“) erstellt hat, zeigt allerdings, dass es noch ausreichend Gesetzeslücken gibt, die eine Einschüchterungs-Klage möglich machen. Demnach hat es, so ein aktualisierter Bericht von „Case“, der im Juni 2023 veröffentlicht worden ist, allein im Jahr 2023 166 neue Fälle von Einschüchterungs-Klagen gegeben und 63 im vorigen Jahr. In der Zeit zwischen 2010 und 2023 hat „Case“ nicht weniger als 1.049 derartiger Verfahren gezählt.

Bei dem Thema gibt es allerdings nicht nur Schattenseiten. Denn das kanadische „Business and Human Rights Centre“ zeigt, dass das Problem-Bewusstsein um sich greift. Die Organisation listet Anti-Slapp-Gesetzgebungen nicht nur in den kanadischen Provinzen British Columbia, Ontario und Quebec auf, sondern auch im australischen Capitol Territory, und in einzelnen Gesetzesbestimmungen in Indonesien, Philippinen und Thailand. Initiativen, die gegenwärtige Gesetzeslage zu verbessern, ortet das „Business and Human Rights Centre“ in Großbritannien, Irland und Kolumbien.

39 US-Staaten gegen Slapp-Klagen

Und die USA? Hier gibt es immerhin 39 Bundesstaaten, in denen ein Schutz gegen Einschüchterungs-Klagen besteht, den das „Institute for Free Speech“ als „ausreichend“ qualifiziert.

Der Verlauf von Ă–l- und Gas-Pipelines orientiert sich allerdings nicht an den Grenzen der Bundesstaaten und dem Niveau des Schutzes vor Slapp-Klagen. Deshalb sieht sich Greenpeace mit einer 365 Millionen Dollar-Strafe konfrontiert.

Vertrag mit Sioux annulliert

Der Fall geht ins 19. Jahrhundert zurück: Die USA schlossen 1868 einen Vertrag mit den Indigenen, durch den den Sioux große Gebiete zugesichert werden. Allerdings: Bald brach am Standing Rock ein Goldrausch aus, worauf Siedler nachrückten. Blutige Kämpfe waren die Folge. Der Vertrag von Fort Laramie wurde von den USA annulliert, das Territorium annektiert; die Indigenen in ein Reservat verwiesen.

Mehr als 100 Jahre später wird der US Supreme Court befinden, dass die Annexion zu Unrecht erfolgt sei. Es wird eine Entschädigung festgesetzt, welche die Sioux aber nicht annehmen. Sie wollen wieder auf ihren Grund und Boden zurück.

Nichts desto trotz plante der texanische Ölkonzern Energy Transfer den Bau einer Öl-Pipeline quer durch Nord- und Süd-Dakota, Iowa nach Illinois. Nach der Genehmigung des Projekts in den vier Bundesstaaten wurden rechtliche Eingaben der Sioux abgeschmettert. Strittig blieb auch, ob und inwieweit die Querung von Flüssen und Seen eine Genehmigung von Washington notwendig machten. 

Proteste starteten 2016

Im April 2016 begannen jedenfalls Proteste, friedlich; nachdem LaDonna Brave Bull Allard das „Sacred Stone Camp“ am Ufer des Stausees Lake Oahes in North Dakota eingerichtet hatte. Allard ist eine Älteste der Sioux im Standing Rock-Reservat. Umweltbewegte aus mehr als 300 Territorien Indigener aus Nord-, Mittel- und Südamerika fanden sich ein, auch Celebrities und Politikerinnen und Politiker.

Die Administration von Barack Obama strich mehrmals die Bedeutung des „Heiligen Lands der Native Americans“ heraus, Bundesbehörden erwogen – angesichts der besonderen Geschichte in dieser Region, in Erwägung, einen anderen verlauf der Pipeline zu debattieren. Doch davon sollte nach der ersten Wahl von Donald Trump ins Präsidentenamt keine Rede mehr sein. 

Erste Klage wurde abgewiesen

2017 startet die Prozess-Lawine. „Energy Transfer“ wirft Greenpeace vor, gegen ein Gesetz verstoĂźen zu haben, mit dem öffentliche Unruhe geahndet wird. In einer „Energy Transfer“-Presseaussendung vom 22. August 2017 heiĂźt es, es sei eine auf „falschen, alarmistischen und sensationsgierigen Behauptungen basierende Desinformationskampagne“ gestartet worden; „direkt und indirekt“ seien „Öko-Terroristen“ finanziert worden, dem Unternehmen sei ein Schaden von Hunderten Millionen entstanden.

Greenpeace führt dagegen ins Treffen, ausschließlich freie Meinungsäußerung getätigt und die Grundsätze der Gewaltlosigkeit vermittelt zu haben. 2019 hat das US-Bundesgericht befunden, dass der Vorwurf ins Leere gehe.

345 Millionen Schadenersatz

„Energy Transfer“ hat daraufhin die nächste Klage am Gericht von North Dakota eingebracht – gegen Greenpeace Inc. und Greenpeace Fund, die beide in den USA aktiv sind, aber auch gegen Greenpeace International (mit Sitz in Amsterdam). Im April 2026 wurde nun Greenpeace zu einer Schadenersatz-Leistung von 345 Millionen US-Dollar verurteilt (eingeklagt waren mehr als 650 Millionen worden).

Das urteil ist noch nicht rechtskräftig. Greenpeace beantragt, das Verfahren noch einmal aufzurollen. Im Fall eines Scheiterns stünde Greenpeace dann auch die Möglichkeit offen, das Verfahren zum Oberste Gerichtshof des Bundesstaates zu bringen.

Anti-Slapp-Verfahren in Amsterdam

Der vorerst letzte Akt allerdings ist vor kurzem in Amsterdam in Szene gegangen. Hier belangt Greenpeace International den Ă–lkonzern, gegen die Umweltorganisation eine Slapp-Klage zu fĂĽhren.

Die Rechtsvertretung des Ölkonzerns hatte zunächst versucht, in einem Gericht des Bundesstaats North Dakota zu erwirken, Greenpeace den Gang zu Gericht wegen des Vorwurfs einer Slapp-Klage überhaupt zu verbieten. Der Versuch scheiterte, ebenso wie die darauf folgende Berufung in North Dakota scheiterte. Und auch der dritte Anlauf, um die Verhandlung über die Slapp-Klage am Distrikts-Gericht in Amsterdam abzuwenden, wurde abgewiesen.

„Unmissverständliches Signal an die fossile Industrie“

Ursula Bittner, Organisationssprecherin von Greenpeace Österreich: „Die Entscheidung ist ein Meilenstein, um sich gegen Slapp-Klagen zu wehren. Es ist ein unmissverständliches Signal an die fossile Industrie: Konzerne können kritische Stimmen und legitimen Umweltschutzprotest nicht einfach mit Einschüchterungsklagen und Millionenforderungen mundtot machen.“

Der Fall in Amsterdam wird ausschließlich nach niederländischem Recht verhandelt. Auch die Niederlande haben die EU-Richtlinie formal noch nicht umgesetzt. Nord-Dakota ist einer jener Bundesstaaten, in denen das „Institute for Free Speech“ noch keine Bemühungen erkennen kann, Rechtsmittel gegen Slapp-Klagen zu schaffen.

Aktionsplan in der Schweiz

Aber auch mitten in Europa gibt es noch weiĂźe Flecken auf der Anti-Slapp-Karte. Denn in der Schweiz gibt es derzeit noch nicht einmal den Entwurf eines ausformulierten Anti-Slapp-Gesetzes. Diskutiert wird das Thema auf Druck der „Allianz gegen Slapp“ – ein diesbezĂĽgliches Netzwerk von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese Allianz listet 17 EinschĂĽchterungsversuche seit 2010 auf, seit 2018 seien zehn Slapp-Verfahren anhängig.

Prominenteste Opfer derartiger Klagen sind der vor kurzem verstorbene Buch-Autor Jean Ziegler, der in der Schweiz oft als „Landesverräter“ bezeichnet worden ist und aufgrund von Verurteilungen wegen Ehrenbeleidigung in die Millionen gehende Schulden hatte. Zumindest Androhungen von Slapp-Klagen ist des öfteren auch Lukas Hässig gewesen, der mit seinem Newsportal „Inside Paradeplatz“ Unregelmäßigkeiten in der Bankenwelt aufzeigt.

Vier Zielsetzungen

Konkrete Gesetzesentwürfe werden derzeit in der Schweiz also nicht diskutiert. Es gibt lediglich einen Aktionsplan, der im Frühjahr 2024 verabschiedet worden ist. Er zielt allerdings weniger auf zivilgesellschaftliche Organisationen ab, sondern schwerpunktmäßig auf Journalistinnen und Journalisten. Der Aktionsplan hat sich diese Zielsetzungen gegeben:

  • Bessere Anerkennung der Rolle und des Berufs der Medienschaffenden
  • Besserer Schutz vor Drohungen und Hassrede online 
  • Besserer physischer Schutz
  • Besseres Verständnis ĂĽber missbräuchlichen Gerichtsklagen gegen Medienschaffende (Slapps)

Mehr:

Markiert:

Newsletter

Wir versenden keinen Spam. Der Newsletter wird verschickt, wenn auf news330 neue Beiträge erschienen sind. Der Bezug des Newsletters ist gratis und kann jederzeit gestoppt werden.

WER & WARUM

rss feed

https://news330.earth/feed - diesen link kopieren, im feed-reader aufrufen und abonnieren - so versäumst Du keinen Artikel!

Archiv