Das Urteil steht noch nicht fest, das Thema ist allerdings weitreichender, wie es nicht sein könnte: Umweltschützer bringen in Wien einen Streit mit der chemischen Industrie vor Gericht. Es geht um Wahrheit und um Wissenschaft.
Dass die Umweltschutzorganisation „Global 2000“ mit den synthetisch-chemischen Produkten, die auf die Äcker gesprüht werden, nichts am Hut hat, wundert niemanden. Und ebenso selbstverständlich ist es, dass die Einstellung der Industrie diametral anders ausgerichtet ist. Somit ist es auf den ersten Blick wenig überraschend, dass „Global 2000“ und die „Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP)“ auf Konfrontationskurs sind. Aber: Der konkrete Fall bietet mehr als das.
Besonderes Augenmerk auf zwei Pestizid-GruppenÂ
Er beginnt im Dezember vorigen Jahres, als Landwirtschafts-Minister (und auch Umwelt-Minister) Norbert Totschnig im Zuge der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage auch detaillierte Daten über etwa 300 Pestizid-Wirkstoffe durch die Beantwortung öffentlich macht.
„Global 2000“ hat daraufhin eine Berechnung angestellt und geschlussfolgert, dass die Fläche der mit Pestiziden behandelten Fläche um 22 Prozent gestiegen sei (zwischen 2010 und 2024). In weiterer Folge wurden aus den Agro-Chemikalien zwei Gruppen herausgepickt: die sogenannten Substitions-Kandidaten – jene Gruppe von Pestiziden, die nach Meinung der Experten der EU durch andere Wirkstoffe ersetzt werden sollten.
„Gezwungen richtigzustellen“
Und spezieller Betrachtung wurden auch die „PFAS-Pestizide“ unterzogen – jene also, denen „Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen“ beigemischt werden. Sie werden auch „Ewigkeits-Chemikalien“ genannt, weil sie so gut wie nicht abbaubar sind. Außerdem entsteht in chemischen Prozessen TFA (Trifluoracetat), das als krebserregend gilt.
Kurz nachdem die Umweltorganisation das Thema öffentlich gemacht hatte, verschickte die „IGP“ eine Aussendung, in der es hieß: Die IGP sehe sich „gezwungen, die wichtigsten, zum Teil mehrmals wiederholten Fehler aufzulisten und richtigzustellen.“ Den Umweltschützern wird dann vorgehalten, „Inert-Gase“ mitgerechnet zu haben. Inert-Gase werden eingesetzt, um etwa in Hallen die Langzeit-Lagerung von Obst, insbesondere Äpfeln, zu ermöglichen, vor allem Kohlendioxid. Auf den Acker ausgebracht kann CO2 nicht werden.
„Wissenschaftlich unzulässig“
In der „IGP“-Bewertung geht es dann auch um semantische Gewichtungen von „Gefahr“ und „Risiko“ und gelangt zum Fazit, dass die Umweltorganisation „Unwahrheiten und wissenschaftliche unzulässige Schlussfolgerungen“ verbreitet habe.
Es gibt mehrere wissenschaftliche Zugänge zu Pestiziden. Von der EU angewandt wird der „Harmonized Risk-Indicator“ (HRI). HRI 1 und 2 sind in Brüssel das Maß der Dinge, wenn es um Auswirkungen auf die Umwelt geht – und damit auch für den Menschen.
Dagegen hat Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker und Experte für dieses Thema bei „Global 2000“ Berechnungen angewandt, die sowohl vom deutschen Umweltbundesamt und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen in Frankreich und Dänemark angewandt wurden. Denn seines Erachtens sind HR 1 und HRI 2 nicht aussagekräftig und auch irreführend.
Das Ende von Farm to Folk
Unter dem nicht gerade spannend klingenden Titel „Aktuelle Bedeutung und Möglichkeiten der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln mit höherem Risiko in der Landwirtschaft“ hat die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“ (Ages) über den Teller des derzeitigen gesetzlichen Rahmens (der bei HRI einhakt und darauf aufbaut) hinaus geblickt. Und die mit Pestiziden bearbeiteten Flächen berechnet.
Randbemerkung: Die Ages-Arbeit ist mittlerweile Makulatur, weil sie auf den Zielen der „Farm-to-Folk“-Strategie der EU aufbaut, die unter anderem postuliert hatte, die Wirkung von Pestiziden bis 2030 halbieren zu wollen. In einer Nacht- und Nebel-Aktion hat Kommissionspräsidentin Von der Leyen, Farm-to-Folk ersatzlos gestrichen. Keine Verbesserung der Umwelt also; Begründung: Ent-Bürokratisierung. Was in der Berichterstattung über die wissenschaftlichen Nuancen und politischen Fallstricken übrig blieb, war das nicht vom Sessel reißende Match: Chemie-Industrie gegen Umweltschützer.
Wertung oder Tatsachen-Behauptung?
Hier nun kommt das Gericht ins Spiel: „Es wurde auf Unterlassung geklagt“, berichtet Matthias Hentschli, Rechtsanwalt der Kanzlei Windhager. Die „IGP“ solle die Behauptung unterlassen, dass Global 2000 fehlerbehaftet und mit wissenschaftlich nicht vertretbaren Argumentationen agiert habe. Und es müsse einen Widerruf der von der „IGP“ aufgestellten Behauptungen geben. Hentschli bot namens des Mandanten einen außergerichtlichen Vergleich an, rückte aber nicht von den beiden Kernpunkten ab: Widerruf und Unterlassung. Das aber lehnte die „IGP“ ab.
In der etwa zweistündigen Tagsatzung ging es über weite Strecken um die unterschiedlichen wissenschaftlichen Methoden und um die Frage, ob es bei angerissenen Argumenten um „Wertungen“ geht, oder doch um „Tatsachen-Behauptungen“. Hentschli meint, dass der Prozessgegner erklärt habe, dass bei einer Presseaussendung „nicht jede Aussage auf die Goldwaage gelegt werden“ könne. Hentschli: „Der Beweis, dass eine falsche Berechnung angestellt“ worden sei, „wurde jedenfalls nicht geführt“.
News330 hat die „IGP“ zu einer Stellungnahme zu diesem Verfahren eingeladen. Diese Bemühungen blieben allerdings vergebens, es gibt kein Statement seitens der „IGP“.
Vergeblicher Aufwand für die Dokumentation
Umweltmediziner haben sich nicht nur im Dezember des Vorjahres, sondern auch jetzt wieder zu Wort gemeldet. Johann Zaller (stellvertrender Leiter des Instituts für Zoologie an der Universität für Bodenkultur in Wien), Thilo Hofmann (Universitätsprofessor für Umweltgeowissenschaften an der Universität Wien) und Hans-Peter Hutter (Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Pblic Health an der Medizinischen Universität Wien) haben zur Debatte um die Gewichtung von Gefahrenpotentialen chemischer Pflanzenschutzmittel eine Stellungnahme verfasst.
Darin heißt es: „Für eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Umwelt- und Gesundheitswirkungen von Pestiziden sind belastbare, öffentlich zugängliche Daten unerlässlich. Die von landwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend zu dokumentierenden Anwendungsdaten sind bisher nicht öffentlich verfügbar und damit für wissenschaftliche Analysen unzugänglich. Der damit verbundene Dokumentationsaufwand der Bäuerinnen und Bauern trägt somit nicht zum besseren Verständnis möglicher Risiken bei, weder für Anwenderinnen und Anwender bzw. für Anrainerinnen und Anrainer, noch für Fragen rund um Ökosysteme und Bodengesundheit.“
„Flächenbezogen ist aussagekräftiger“
„In Verbindung mit wissenschaftlich abgeleiteten Hektaraufwandmengen erlauben sie jedoch zumindest eine näherungsweise Abschätzung der mit einzelnen Wirkstoffen behandelbaren Flächen. Gerade diese flächenbezogene Perspektive ist häufig aussagekräftiger als die bloße Betrachtung verkaufter Kilogramm, da sich Pestizidwirkstoffe teils stark in den ausgebrachten Aufwandmengen pro Hektar unterscheiden. Entsprechend nutzen
Behörden und wissenschaftliche Einrichtungen in mehreren europäischen Ländern (z.B. in Deutschland, Frankreich, Dänemark) die behandelte Fläche als zentralen Indikator zur Bewertung von Pestizidtrends.“
„Irreführende Schlussfolgerungen“
„Aus wissenschaftlicher Sicht gilt daher: Wer nur die verkauften Kilogramm von Pestiziden betrachtet, läuft Gefahr, zu irreführenden Schlussfolgerungen zu gelangen. Die flächenbezogene Betrachtung liefert ein deutlich aussagekräftigeres Bild der Entwicklung des Pestizideinsatzes.“
Und abschließend: „Wissenschaft lebt von Daten, Transparenz und der kritischen Auseinandersetzung mit Fakten. Voraussetzung für eine sachliche Debatte ist, dass Ergebnisse anhand nachvollziehbarer Methoden und belastbarer Daten geprüft werden. Dies gilt insbesondere bei gesellschaftlich relevanten Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Eine kritische Auseinandersetzung muss sich auf überprüfbaren Tatsachen stützen, und jedenfalls nicht auf unzutreffenden Behauptungen.“
Anstoß für grundlegende Debatte?
Es bleibt das Warten auf das Urteil der Einzelrichterin. Hentschli und Burtscher-Schaden sind optimistisch, dass das Verfahren zu ihren Gunsten ausgeht. Ob das darüber hinausgehende Ziel erreicht wird, eine grundlegende Debatte über Pestizide und deren Verringerung anzustoßen, wird sich zeigen.
Mehr:
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