Eine Woche vor dem Ende der Begutachtungsfrist liegen mehr als 240 Stellungnahmen vor. „news330“ gibt Analyse und Überblick.
„Ich will, dass das Klimagesetz umetzungsstark ist.“ Auf diesen einfachen Nenner bringt Barbara Strametz ihre Stellungnahme (Nummer 178), die sie am 5. Oktober auf den Server des Parlaments hochgeladen hat, um an der Begutachtung des Klimagesetzes teilzunehmen. Gute zwei Wochen zuvor hatte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft den Ministerialentwurf des Klimagesetzes veröffentlicht.
Keine ungeteilte Zustimmung
Seither steht die Teilnahme an der Begutachtung jeder und jedem offen. Bisher haben von dieser Möglichkeit mehr als 240 Einzelpersonen, Organisationen, Firmen und Institutionen (Stand vom 22. Oktober, 18.00 Uhr) Gebrauch gemacht. Die Frist, innerhalb derer dies noch möglich ist, endet am 31. Oktober. Die Zahl der Teilnehmenden ist – verglichen mit anderen Gesetzesentwürfen – hoch. Groß ist auch die Anzahl derer, die sich zwar beteiligen, aber nicht namentlich genannt werden wollen.
Die Stellungnahmen umfassen mehr als 200 Seiten, es würde also den Rahmen sprengen, eine jede anzuführen. Ungeteilte Zustimmung zum vorliegenden Entwurf gibt es in keiner einzigen Stellungnahme. Vier Statements sind angeführt, aber nicht hochgeladen worden, ein Teilnehmer an der Begutachtung hat unterschiedliche Inhalte vier Mal hochgeladen.
Unvereinbar mit EU-Recht?
30 Dokumente sind gegen eine Beschlussfassung, mit der Begründung dass die Bestimmungen zu weit gingen. Reibebaum ist für diese Gruppe insbesondere, dass im Gesetz Netto-Null bis 2040 verankert ist. Zudem tritt diese Gruppe dafür ein, dass die Standortklausel verschärft wird – und damit die Möglichkeit, Klima-Maßnahmen unter gewissen wirtschaftlichen Bedingungen zeitlich und inhaltlich zu lockern. Die übrigen Stellungnahmen sprechen sich auch explizit gegen den vorliegenden Textvorschlag aus, allerdings weil er zu wenig scharf, also verbindlich ist.
Drei veröffentlichte Kommentare sind Pro und Kontra nicht eindeutig zuordenbar, sondern enthalten eine Fülle von Einzelvorschlägen, deren Aufnahme in das Gesetz angeregt wird. Der Verfassungsdienst beschränkt sich auf redaktionelle Korrekturen und Vereinheitlichung, äußert sich aber nicht zu einer Kompatibilität mit Bundesverfassung und EU-Recht. Genau hier hat allerdings die Umwelt- und Menschenrechts-Juristin Michaela Kroemer eingehakt: Sie vermutet einen Verstoß gegen Verfassung und EU-Recht, wenn das Klimagesetz bzw. dessen Maßnahmen nicht eingeklagt werden können.
Ein Viertel nicht öffentlich
Es gibt viele nicht-öffentliche Stellungnahmen. Sie werden in der Auswertung der eingegangenen Statements voll berücksichtigt, auch wenn sie für eine breite Öffentlichkeit nicht (wie alle übrigen Stellungnahmen) einsehbar sind. Dazu heißt es aus der Parlamentsdirektion, dass „Stellungnahmen von Privatpersonen jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit Einwilligung der jeweiligen Person zu veröffentlichen sei; wer den Namen nicht öffentlich machen möchte, verhindert mit der Sperre des Namens auch die öffentliche Einsehbarkeit des Begutachtungs-Textes. Wie auch immer: Aktuell gibt es 60 nicht öffentliche Stellungnahmen, fast ein Viertel der Gesamtzahl.
Das Anliegen von Peter Novy dagegen ist einsehbar: „Wir haben nur noch wenige Jahre Zeit! Wir können nur hier in Österreich etwas bewirken! Ausbau der alternativen Energien, Einsparungsmaßnahmen – so wie in den Achtzigern, wo auch die Bevölkerung ihren Beitrag geleistet hat UND (sic!) vor allem die Industrie in den 80-ern und 90-ern. Ich erinnere: Autofreie Tage, FCKW-Verbot, Katalysatorpflicht, Kläranlagen, Abgasnormen, etc.! Bitte vergesst diese schlechte Idee eines ‚Zukunftsdepots‘. Wisst ihr wie in 18 Jahren die Welt aussieht? Nein!!!“ (Stellungnahme 8)
Nicht unüblich bei Gesetzen, die stark in der öffentlichen Debatte stehen, ist der Umstand, dass zivilgesellschaftliche Organisationen oder Interessenvertretungen Entwürfe zum Download anbieten, in denen die wesentlichen Argumente angeführt sind. So ist dies auch beim Klimagesetz, wo sowohl Befürworter als auch Gegner eines strengen Klimagesetzes entsprechendes Vorlagen anpassen und verwenden. Dadurch tauchen gewisse Formulierungen und Argumentationslinien wiederholt auf.
„Das ist Greenwashing“
Die Hauptarguemente für eine Verschärfung, also für ein Mehr an Klimaschutz: Die Formulierungen des Entwurfs seien zu unkonkret, das Ziel für 2040 sei nicht genau definiert, es gebe keine klaren Höchstmengen für Emissionen. Es gebe außerdem keine klaren Sanktionen, wenn die Vorgaben eines strengeren Gesetzes verfehlt würden. Schon jetzt müssten Maßnahmen umgesetzt werden, es gebe genügend Fakten dafür. In vielen Texten heißt es: „Gehen Sie daher einen Schritt weiter und machen Sie aus dem Gesetz ein echtes KlimaSCHUTZgesetz (sic!), das diesen Namen auch wirklich verdient!“
Kritisiert wird, dass ein Klimagesetz „ohne rechtlichen Konsequenzen und Strafen bei Zuwiderhandlung und Verfehlung der Zielvorgaben völlig wirkungslos“ sei (Stellungnahme 13), obgleich es „unentbehrlich für eine zukunftsfähige Entwicklung“ sei (19). Abgesehen von der fehlenden Verbindlichkeit ist die Bezeichnung „Klimaneutralität 2040“ sehr irreführend, da Großindustrie und Energie gar nicht dabei sind. Das ist Green Washing.“ (20)
Und das Statement 34 geht noch einen Schritt weiter: „Ein Vorhaben dieser Tragweite zu definieren ohne klare Verbindlichkeiten und Konsequenzen, bedeutet, dass eine Zielerreichung NICHT BEABSICHTIGT (sic!) ist. Offensichtlich ist dieses „Gesetz“ nur eine Alibihandlung. Aber: Man dürfe angesichts von 646 Hitzetoten „nicht zur Tagesordnung übergehen“.
„Kopf in den Sand“
Grundsätzliche Zweifel werden in der Stellungnahme 88 offenbar. Dort heißt es: „Ich habe noch immer das Gefühl, dass man gerne den Kopf in den Sand stecken und alle schwierigen Entscheidungen nicht anpacken will, ja vielleicht noch gar keinen wirklichen Plan hat, wie es tatsächlich gehen könnte! Was im neuen Klimagesetz steht ist ja nun wirklich nichts Neues, das wissen wir seit über 20 Jahren und hätten wir damals angefangen, wären wir schon weiter….“ Hier hakt Statement 134 ein, und verweist auf die „Timeline, die bis zum 30.09.27 viel zu lange dauert. Maßnahmenerarbeitung sollten kein Problem sein: Es ist mittlerweile klar, wo welche Hebel anzusetzen sind (Verkehr, Gebäudebestand etc.).
Die Gruppe, die sich gegen Netto-Null bis 2040 und verschärfende Bestimmungen ausspricht, argumentiert, dass das Limagesetz „gerade in dieser Heftigkeit – zum falschen Zeitpunkt“ komme. Es folgt ein Bündel von Argumenten, die nicht direkt mit dem Gesetz zu tun haben („Klimaschutzorganisationen spiegeln nicht die Lebensrealität oder Interessen der Menschen in Österreich wider. Wohlstandsverlust ist für sie ein notwendiges Übel, um das Weltklima vermeintlich zu retten.“ Und „Es gibt keine Experten aus der Realwirtschaft, die eingebunden werden.“ Schließlich: „ Politiker werden die Schuld für schlechte Gesetze auf den Klimafahrplan schieben und keine Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen.“
Die Politik wird von Meinungen getrieben, die nicht die Lebensrealität der normalen Bürger widerspiegeln. Genannt wird auch von Transportunternehmen, dass derzeit nicht absehbar sei, wie in einigen Jahren die Landkarte für Ladestationen für E-Autos aussehe.
IHS: Nachholpflicht für aufgeschobene Minderungen
Die Abteilung „Konjunktur, Wachstum und öffentliche Finanzne“ des Instituts für Höhere Studien (IHS) kritisiert die Unverbindlichkeit des Entwurfs. Die Standortklausel im Entwurf, aufgrund derer der Zielpfad und das Ziel bis 2040 selbst außer Kraft gesetzt werden kann, soll nur dann ausgelöst werden, wenn dies anhand überprüfbarer Indikatoren festzustellen sei. Zudem müsse die Maßnahmen befristet sei und es müsse eine Rückkehr auf den Zielpfad vorgesehen sein – inklusive einer „Nachholpflicht für aufgeschobene Minderungen“.
Kriterien bei der Standortklausel verlangt auch Orlen Austria, ein internationaler Konzern, der unter anderem in Littauen, Polen, Deutschland, Österreich, Ungarn, der Slowakei und tschechischen Republik aktiv ist. Allerdings verlangt der Konzern, dass die Standortklausel auch präventiv ausgelöst werden solle, was ein Klimagesetz ausheble.
Ablehnend auch die Stellungnahme des Flughafens Wien. Die Verankerung eines Ziels für 2040 drohe die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu schwächen. Behauptet wird, dass dieses Ziel „weder wirtschaftlich vertretbar noch klimapolitisch zielführend“ sei.
„Ist prinzipiell abzulehnen“
Während zahlreiche Stellungnahmen, die gegen verschärfte Klimaschutz-Bestimmungen auftreten, verbal grundsätzlich einen (allerdings nicht näher abgegrenzten) Klimaschutz als zulässig benennt, so ist davon in Statement 162 nicht zu sehen: Das Klimagesetzt trage „mehr zur Erhöhung des CO2-Ausstoßes bei, als zu dessen Reduktion“, heißt es da, und: „Das Klimagesetz KliG widerspricht den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft und ist daher prinzipiell abzulehnen.“
„Scientists for Future“ plädieren dagegen in der zehnseitigen Stellungnahme (193) für eine Konkretisierung des Gesetzes. An oberster Stelle müsse stehen, „ein gutes Leben für alle innerhalb der planetaren Grenzen“ zu erreichen und zu ermöglichen. Bemängelt wird, dass es am Rechtsschutz fehle. Es müsse einen „Zugang zum Rechtund die Möglichkeit der kollektiven Rechtsdurchsetzung“ geben. Bezügliche Klimazielen und Reduktionspfaden müsse es einen „verbindlichen regulatorischen Rahmen auf nationaler Ebene“ geben. Gefordert wird auch, dass Klimaneutralität bis 2040 ausdrücklich als „gesamtstaatliches Ziel (und nicht als als unverbindliches Bekenntnis)“ verankert werde.
Rechte der Natur
Stellungnahme 167 fordert „Ausführliche Rechte der Natur. Ein intakter Wald, ein gesunder Boden, ein Feuchtgebiet oder eine artenreiche Landschaft besitzen für die Allgemeinheit einen großen Wert, dieser ist wirtschaftlich jedoch bislang nur unzureichend sichtbar. Österreich sollte deshalb prüfen, wie private und institutionelle Investitionen gezielt für den Schutz, die Wiederherstellung und die dauerhafte Pflege von Ökosystemen gewonnen werden können.
Dazu gehört auch die Prüfung eines rechtlichen Rahmens für Naturvermögensgesellschaften, international als Natural Asset Companies bezeichnet. Deren vorrangiger Unternehmenszweck wäre die Erhaltung und Verbesserung natürlicher Lebensräume.
In einer ausführlicheren Stellungnahme (189) bemängelt Robert Müllner, Obmann von „Generation plus“ (der grünen Organisation für Seniorinnen und Senioren), dass die Verbindlichkeit des Klimafahrplans wackle, zumal das Hauptziel (Nett-Null bis 2040) selbst in Frage gestellt werde, wenn die wirtschaftliche Entwicklung gefährdet sei. Außerdem: „Aus dem Blickwinkel älterer Menschen muss also nicht nur darauf geachtet werden, dass Anpassungsmaßnahmen diese nicht belasten, sondern umgekehrt auch dafür gesorgt werden, dass es, dort wo dringlich erforderlich (zum Beispiel Cooling Rooms in Altersheimen), überhaupt erst Anpassungsmaßnahmen gibt.“ Der Seniorenrat (199) wiederum fordert eine verpflichtende Einbindung von Vertretern der Seniorinnen und Senioren sowie der Jugend.
Der Verband Austria Solar (200) meint: „Für die Investitionsentscheidungen der Betriebe sind klare und langfristig verlässliche politische Rahmenbedingungen entscheidend. Der vorliegende Entwurf des Klimagesetzes bietet aus unserer Sicht noch nicht die notwendige Planungssicherheit.“
„2030 nicht mehr erreichbar“
Die „grüne Wirtschaft“ (229) kritisiert, dass dem Entwurf die Verbindlichkeit fehlt und dass das Gesetz in diese Richtung verschärft werden müsse. Es gehe darum, dass sich die Wirtschaft auf kalkulierbare Rahmebedingungen verlassen könne. Statement 147 meint allerdings: „Durch das Hinauszögern des Klimafahrplans sind die Klimaziele 2030 defacto nicht mehr erreichbar.“
Einzigartig ist der Zugang im Statement 59: „Es Lustigen, mit 0,17 Prozent auf Null können wir nicht kommen, das muß sogar euch einleuchten, macht euch wichtig in China, USA, Indien etc. Wir Fliegenschieß auf der Landkarte retten die ganze Welt. Bisschen nachdenken und objektiv berichten würde nicht schaden.“ So beginnt die 59. Stellungnahme, die am 22. September auf den Server des Parlaments hochgeladen hat. Und schließlich: „Macht euch in den Ländern wichtig, die dies verursachen, aber die würden euch mit dem nassen Fetzen davon jagen.“
Viel beachtet war auch der satirsche Zugang, den die „Tagespresse“ (118) vorschlägt. Sie plädiert für die Umbenennung in „Bundesgesetz über die eventuelle Rettung des Klimas, sofern sich vielleicht die Gelegenheit ergibt und es grad reinpasst (Bundes-Klimaschutz-Vielleicht-Gesetz)“ und umschreiben dessen Zielsetzung so: „Dieses Bundesgesetz regelt die Absicht der Republik Österreich, das Klima zu schützen, sofern nichts anderes dazwischen kommt. Ziel ist die Klimaneutralität 2040. Das wäre sooo cool! Wir geben unser Bestes, versprochen! Sollte 2040 nicht halten, dann 2050. Oder halt 2060. Besser spät als nie.“
„Ein vages, linguistisches Konstrukt“
Der Begriff „Klimaneutralität“ benennen die Satiriker als „ein vages, linguistisches Konstrukt, ähnlich wie der Yeti. Wenn man fest dran glaubt, tritt es vielleicht irgendwann ein.“ Das Vokabel „Verbindlichkeit“ umschreiben sie als „Etwas, was dringend vermieden werden sollte, sonst versetzen wir unserer Industrie noch den letzten Todesstoß. Wussten Sie, dass es in China noch Kohlekraftwerke gibt? Der Chinese lacht sich ins Fäustchen!“ Für die „Tagespresse“ ist „Evaluierung Aufschieben des Problems auf künftige Generationen.“
Sie fügen den Paragraph vier ein: „Seeeeehr strenge Sanktionen! Du, du, du!“, ehe die Satiriker noch Ausnahmeregelungen anführe: „Vom Klimaschutz generell und vollumfänglich ausgenommen sind:
1. Bauern
2. Die Wirtschaft
3. Der Autoverkehr
4. Tiroler Seilbahnbetreiber
5. Der Konsum von Fleisch
6. Alles, was irgendwie Spaß macht oder Geld bringt“, nicht ohne ein paar Worte über „Kontrollinstanzen“ zu verlieren: „Zu strenge Kontrolle ist in einer unverbindlichen Climate Situationship irgendwie unsexy. Alles darf, nix muss.“
„Wird scho passen“
Und weiter: „Deshalb kommen folgende Kontrollinstanzen zum Einsatz:
1. Bauchgefühl
2. Vertrauen
3. Hoffnung
4. Glaube
5. „Das hab ich im Urin““
Und in den vorgeschlagenen Schlussbestimmungen heißt es:
„1. Wird scho passen!
2. Bist heiratst is wieda guad!
3. Zu Tode gfürcht, is a gstorbn!
4. Toi toi toi!
5. Glaub ans Glück!“
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- web-link Die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an einer Begutachtung ist im „Geschäftsordnungsgesetz“ verankert.
- web-link Die bisherigen Stellungnahmen sind auf dem Server des Parlaments abrufbar; hier können auch Stellungnahmen abgegeben werden.
- web-link Die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 2024 – Teil 2 – Aktionsplan Handlungsempfehlungen für die Umsetzung






























































