Paragrafen kreisen um das Klima schon länger

Klimaschutz als Gesetz gibt es schon länger. Ernst wurde es allerdings erst im Jahr 2021. „news330“ holt einige Stationen der Klimapolitik aus der Versenkung.

Es blieb beim Anschein, obwohl im Herbst 2011 das erste Klimaschutzgesetz Österreichs auf den parlamentarischen Weg geschickt worden ist und schließlich in Kraft trat – mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ. Der Verbindlichkeitsgrad war allerdings gering, es gab de facto keine Klimapolitik, aber immerhin einen Minimalkonsens. Deshalb wurden die Emissionsmengen der einzelnen Sektoren fortgeschreiben. Das klappte irgendwann dann nicht mehr: Unter Schwarz-Blau gab es keine Verhandlungen mehr über Treibhausgas-Maxima. Der Satz „Zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Einhaltung der Höchstmengen in den jeweiligen Sektoren haben Verhandlungen stattzufinden“ hing fortan in der Luft.

Das Ende der Gemütlichkeit bricht an

Auch nach dem Antritt der Schwarz-Grünen Koalition ging zunächst nichts weiter. Erst nachdem die Corona-Krise überstanden war, schien sich Tauwetter breitzumachen. Für kurze Zeit schien es so, als komme die österreichische Klimapolitik in ein neues Kapitel. Mit dem gesellschaftlichen Rückenwind der „Fridays for future“ wollten es die Grünen wissen; sie lancierten einen Entwurf eines von Grunde auf neuen Klimaschutzgesetzes. Die stimmenstärkere ÖVP gab zunächst wohlwollende Signale.

Mehr zum Thema

Kommentar: Mehr Ernsthaftigkeit, mehr Verbindlichkeit

Gesetz lässt mehr Fragen offen als es beantwortet: Klimaschutz spielt nicht die erste Geige

Über den Tellerrand – Klima grenzüberschreitend: Der Vergleich macht sicher


Zu konkreten, offiziellen Verhandlungen kam es nie, eine Einigung auf einen Kompromiss sollte nicht in Reichweite gelangen. Es blieb beim Abtasten und Ausloten. Der Gesetzesentwurf, den die Grünen ausformuliert hatten, war für die ÖVP unannehmbar. Zu konkret, zu verbindlich.

Aufhebung oder Einschränkung nicht zulässig

Denn im Entwurf war etwa die Klimaneutralität 2040 als Verfassungsbestimmung formuliert. Außerdem stand den 20 Paragrafen ein Verbesserungsgebot vor, ebenfalls als Verfassungsbestimmung. Darin enthalten auch der Satz: „Eine Absenkung von nationalen Klimaschutzzielen sowie eine Aufhebung, Abschwächung oder Einschränkung bereits gesetzter, wirkungsvoller Maßnahmen ist nicht zulässig.“

Ebenfalls in der Verfassung sollte ein Klimakabinett verankert werden, dem die Pflicht, das Klimaschutzgesetz umzusetzen, hätte umgehängt werden sollen. Bürgerbeteiligung wäre mit einem „Klimadialog“ und einem nationalen Klimakomitee weitaus stärker ausgeprägt gewesen, ebenso die öffentliche Beteiligung und die öffentliche Kommunikation.

Vor allem enthielt der Entwurf eine klare Vorgabe für jeden einzelnen Sektor, in dem Treibhaugase (THG) verursacht werden – verbunden mit konkreten THG-Budgets, die noch emittiert werden dürfen. Und wenn die derartigen Ziele verfehlt würden, dann, so der Entwurf, hätten ein „Sofortprogramm und Einführung einer zusätzlichen Kohlenstoff-Bepreisung“ wirksam werden sollen.

Keine Zukunft für den Zukunftsfonds

Der Gesetzesentwurf hat zudem einen „Zukunftsinvestitionsfonds“ postuliert, um „strategische Klimaschutzmaßnahmen“ zu fördern. Gefordert wurde auch, dass die internationale Klimafinanzierung alle fünf Jahre evaluiert wird. Und schließlich wurde in diesem Entwurf der Grünen bei bestimmten vermuteten Verstößen Rechtsschutz verankert, um Anträge einbringen zu können – auf Erlassung oder Umsetzung von Klimaschutz-Aktionsprogrammen, eines Sofortprogramms oder eines Maßnahmeplans. Kurzum: Dieser Gesetzesentwurf war genau das Gegenteil dessen, was heute auf dem Tisch liegt.

Das war der ÖVP zuviel. Johannes Schmuckenschlager, Umweltsprecher der ÖVP, bezeichnete das Klimaschutzgesetz als „Grundgeräusch“, aber „nicht das Allerwichtigste“ und „nicht die oberste Priorität“. Den von der damaligen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) forcierten Klimarat, bezeichnete Schmuckenschlager als „absolut untauglich“ und als „leichtfertige, untaugliche PR-Aktion“. Der kurze Höhenflug des Klimaschutzgesetzes endete jäh mit einer Bruchlandung.

Nicht das erste Scheitern

Es war nicht das erste Scheitern in  der österreichischen Klimapolitik, obwohl es gut begann: Nachdem 1988 in Toronto das Toronto-Protokoll verabschiedet worden, in dem unter anderem empfohlen worden ist, die Emissionen von Kohlendioxid bis zum Jahr 2005 um 20 Prozent zu reduzieren, hatte sich Österreich formal zu diesem Ziel bekannt. Darauf aufbauend hat das Umweltministerium die österreichische CO2-Kommission eingesetzt (36 Jahre bevor nun wieder Kommissionen eingesetzt werden sollen) . Bereits 1991 wurde der erste Bericht vorgelegt.

Der Vorsitzende der Kommission damals war Albert Hackl, Professor an der TU Wien. Das Gremium der Expertinnen und Experten gab vier Kern-Empfehlungen ab: Maßnahmen im Wohnbau, CO2-Besteuerung, Energieplan und -konzept sowie und konsequente Verkehrsplanung. Diese Über-Themen wurden auch schon auf Einzelmaßnahmen herunterdekliniert.

In einem Vorwort erinnerte Hackl daran, dass „in der Koalitionsvereinbarung des Jahres 1990 die Regierungsparteien (ÖVP und SPÖ, Anm.d.R.) eine 20-prozentige Reduktion des Treibstoffverbrauches innerhalb dieser Legislaturperiode vereinbart haben.“ Und weiter: „In Wahrung des Auftrags an die Kommission, Maßnahmen und Strategien zu empfehlen, durch die das Ziel einer 20%igen Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 erreicht werden kann, sieht es die Kommission als ihre Pflicht an, darauf hinzuweisen, dass eine weitere Verzögerung der Umsetzung der angeführten Empfehlungen das Erreichen des Toronto-Ziels mit volkswirtschaftlichen und gesellschaftlich verträglichen Maßnahmen nicht nur in Frage stellt, sondern praktisch ausschließt.“

„Es hat das Vorsorgeprinzip zu gelten“

Auch aufgrund anderer Statements haben diese Berichte beinahe den Status eines Zeitdokuments: Denn wo es Berichte von Kommissionen gibt, ist ein Vorwort von Politikern nicht weit. Und in der „Bestandsaufnahme Anthropogene Klimaänderung“ liest man die Sätze: „Auch Österreich ist sich seiner Aufgabe bewußt. Als ersten Schritt hat sich die Bundesregierung – gemäß den Empfehlungen der Konferenz von Toronto (Juni 1988) verpflichtet, bis zum Jahr 2005 die CO2-Emissionen um 20% bezogen auf das Jahr 1988 abzusenken, um einer drohenden globalen Erwärmung entgegenzuwirken.“ Und weiter: „Angesichts des großen Risikos hat jedoch das Vorsorgeprinzip zu gelten. Es besteht also die Verpflichtung, unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um etwaige negative Folgen vorzubeugen.“

1991 war das. Unterschrieben war dies von der Umweltministerin und vom Wissenschaftsminister, der auch Vizekanzler war: Ruth Feldgrill-Zankel und Erhard Busek.

Beide ÖVP-Politiker.

Jetzt, 35 Jahre später, erscheint dies für die ÖVP von heute völlig undenkbar.


Mehr:

Newsletter

WER & WARUM

rss feed

https://news330.earth/feed - diesen link kopieren, im feed-reader aufrufen und abonnieren - so versäumst Du keinen Artikel!

Archiv