Auf EU-Ebene fallen in dieser Woche Würfel über die künftigen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen. Im Vorfeld ist in London dazu ein grundsätzliches Urteil gefallen. Es ist auch eine Abfuhr an behauptete Zeitdrücke.
Es scheint, als hätten sich Rat und Kommission gewissermaßen einbetoniert: Denn weder das eine noch das andere Gremium hat einen Änderungs-Vorschlag zur vorliegenden Novelle der Gentech-Richtlinie durch das Parlament aufgenommen. Kommission und Rat wollen es unverändert durchdrücken.
In London hat der „High Court“ nun eine Entscheidung gefällt, die über England hinaus von Bedeutung ist – auch wenn die Briten aus der EU ausgetreten sind. Deshalb mag die Entwicklung in London von keiner Bedeutung sein, politisch ist sie aber sehr wohl brisant.
„Beyond GM“ ging zu Gericht
Die Londoner Regierung wollte ein ähnliches Gentech-Paket beschließen, wie es nun in der EU geplant ist: Weitgehende Deregulierung der Zulassungsbedingungen und nur eingeschränkte Kennzeichnung. Dagegen hatten „Beyond GM“, zwei Bio-Bauern und ein Konsument geklagt.
Diese „Precision Breeding“-Regulierung ist im Mai 2025 veröffentlicht worden und am 13. November in Kraft getreten. Diese Änderung des „Genetic Technology (Precision Breeding) Act“ 2023 gilt allerdings ausschließlich in England. Schottland und Wales haben die Gesetzesänderung abgelehnt; in Nord-Irland gelten die Regeln der EU. Anfang Juni nun hat in der Sache der High Court entschieden – zugunsten der Gentech-Skeptiker. Die Neu-Regelung wurde aufgehoben.
Unrichtige Informationen für den Minister
Das Gericht hat befunden, dass der Landwirtschaftsminister mit unrichtigen Informationen versorgt worden ist, insbesondere was seine Kompetenzen zur Regulierung betrifft. Dadurch sei ein Zeit-Druck konstruiert worden, der den Politiker unter Handlungszwang setzte.
Dabei seien die Konsequenzen für die Nachverfolgbarkeit von Produkten nach der beabsichtigten Neu-Regelung nicht ausreichend erwogen worden. Damit würde das Recht untergraben, dass Konsumenten ausreichend über die Eigenschaft eines Lebensmittels informiert würden; somit würde deren Wahlfreiheit eingeschränkt.
Verringerte Verfolgbarkeit
Daraus schlussfolgert der Gerichtshof, dass der regulatorische Ansatz ein ganz anderer gewesen wäre, wenn der Minister sich Zeit für die Abwägung der einzelnen Argumente genommen hätte. Oder: hätte nehmen können.
Als unzureichend qualifiziert wurde auch die angewandte Differenzierung – dass gentechnisch verändertes Saatgut selbst zwar hätte gekennzeichnet werden müssen, in der weiteren Folge aber kein Labelling mehr vorgeschrieben worden sei. Beides unterminiere die Verfolgbarkeit in der Lieferkette.
„Bio“ steht für grundsätzliche Werte
Das Gericht wirft dem Minister vor, den „Interessen der Wirtschaft Vorzug“ gegeben zu haben – trotz der Bedenken über die Auswirkungen auf die biologische Landwirtschaft und die Verbraucher“.
Der High Court ließ sich auch Zet für die Klarlegung, dass „biologische Landwirtschaft“ nicht nur eine technische Normierung sei, sondern die Definition von ausgeschilderten grundsätzlichen Werten, Prinzipien und professionellen Mindeststandards, die durch die Neureglung unter Druck gerieten.
Urteil ist eine Zwischenstation
Kein Wunder, dass Pat Thomas, Direktor von „Beyond GM“, sagt: „In diesem Verfahren ist es niemals darum gegangen, ob gentechnische Veränderungen von Lebensmitteln gut oder schlecht sind. Es ging darum, ob die Politik die Folgen ausreichend beachtet hätte, die durch die Einschränkung der Kennzeichnung ausgelöst werden können. Und es ging darum, ob die Öffentlichkeit ausreichend und korrekt über die Möglichkeiten informiert worden sind.“
Für „Beyond GM“ ist der Spruch des High Court eine Zwischenstation. Denn noch offen seien die Überarbeitung der Liste der Varietäten von Pflanzen und anderen Vorschriften, die den „Genetic Technology (Precision Breeding) Act“ begleitet haben.
Zurück an den Start?
Inwieweit die Gerichts-Entscheidung in London sich auch in der EU niederschlägt, bleibt abzuwarten. Tatsache ist jedenfalls, dass in dieser Woche auf EU-Ebene einige Würfel fallen werden. Der Zeitplan:
- Am Montag berät den Gentech-Vorschlag der Umweltausschuss des Parlaments
- Am Mittwoch wird dann das Plenum das Thema behandeln. Wird nur einem der 37 Änderungswünsche zur Richtlinie stattgegeben, dann geht das Thema wieder an den Rat der Fach-Ministerinnen und -Minister.
- Dieses Gremium muss innerhalb von sechs Wochen eine Position festlegen.
- Und innerhalb von weiteren sechs Wochen muss es dann einen Vermittlungsausschuss geben. Kommt es da zu keiner Einigung, dann ist der Gesetzesvorstoß gescheitert. Zurück an den Start also.
„Better safe than sorry“
Jens Karg, Experte der „Arge Gentechnikfrei“: „Rechtlich hat die Entscheidung des High Court zwar keine Bedeutung, denn Großbritannien ist ja nicht mehr in der EU. Inhaltlich aber dafür umso mehr. Und für die EU kann das, wie in UK, nur bedeuten: ,better safe than sorry’. Das muss dann bedeuten, dass die Rückverfolgbarkeit gegeben sein muss.“ Dies bedinge dann auch eine „Kennzeichnung bis ins Regal“.
Die vorliegende EU-Regelung, so der Experte weiter, komme nicht einem größeren Loch im Sicherheitsnetz gleich. Es bedeutet ein Zerreißen des Sicherheitsnetzes.“ Und außerdem entstehe bei Wegfall der Kennzeichnungspflicht auch die Gefahr, das Patentrecht zu verletzen, wenn Gentech-Saatgut etwa verweht werde und dann auf einem konventionellen oder Bio-Acker aufgehe.
„Eine Frage des Vorsorgeprinzips“
Thomas Fertl, Gentech-Experte von „Bio-Austria“: „Bio-Landwirtschaft bedeutet unter anderem auch, dass gentechnisch verändertes Saatgut nicht zum Einsaz kommt.“ Diese Vorschrift könne nicht mehr eingehalten werden, wenn die Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut wegfällt. Deshalb sei die vorliegende Änderung der Richtlinie auch rechtlich nicht haltbar, meint Fertl.
„Es ist eine Frage des Vorsorgeprinzips.“ Über mögliche weitere Schritte von Bio-Austria will Fertl noch nichts sagen. Er setzt darauf, dass sich bei der Abstimmung die Vernunft durchsetze.
„Landwirtschaft wird gefährdet“
Der deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) plädieren an die Abgeordneten, vor allem jene Änderungsanträge zu unterstützen, mit denen der Patentierbarkeit von Pflanzen, Saatgut oder genetischen Eigenschaften ein Riegel vorgeschoben wird. Dadurch werde die Konzentration auf dem Markt noch intensiver und damit bedenklicher. Die Landwirtschaft werde dadurch gefährdet. Sie werde nur geschützt, wenn die freie Nutzung bilogischen Materials garantiert sei.
Seitens des österreichischen Bauernbundes gibt es eine derart dezidierte Festlegung nicht. In einem Bericht über gentechnisch verändertes Saatgut in der aktuellen Ausgabe „Österreichischen Bauern-Zeitung“ wird unter anderem auch ein hoher Bauernbund-Funktionär zitiert: der Präsident der oberösterreichischen Landwirtschaftskammer (und dritter Landesobfrau-Stellvertrer im Bauernbund) Franz Waldenberger. Er sagt: „Neue Züchtungsmethoden würden schnellere Fortschritte ermöglichen. Aber das Züchter- und das Landwirteprivileg müssen erhalten bleiben.“ Was konkret damit gemeint ist, führt Waldenberger nicht weiter aus.
Trockenheit: „Hunderte Gene“
Mögliche Patente auf gentechnische Veränderung lehnt in dem Artikel Hermann Bürstmayer ab. Letzterer ist Leiter des Instituts für Nutzpflanzenzüchtung und -genomik an der Universität für Bodenkultur in Tulln. Laut besagtem Bericht meint Bürstmayer: „Die Gen-Editierung (mittels CRISPR/Cas, Anm.) ist kein Ersatz für die klassische Züchtung. Vielmehr ist es ein effizientes Werkzeug für die Forschung und Züchtung.“ Und gegenüber gentechnischen Veränderungen, die eine verbesserte Trockenheitstoleranz ist der Wissenschaft skeptisch: „Diese Eigenschaft basiert auf hunderten Genen.“
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