Die Begutachtung des Klimagesetzes hat die letzte Kurve genommen: Am Freitag ist sie zu Ende gegangen. Welche Anregungen das Ministerium aufgreift – und welche nicht –, ist offen. Die „news330“-Analyse ermöglicht einen ersten Überblick.
Die rohen Fakten: 400 Stellungnahmen und 3386 Unterstützungserklärungen. Bei letzteren sind die Top-Five: Scientists for Future, die gemeinsam mit der „Allianz for Future“ und „Fridays for Future“ eine Stellungnahme abgegeben haben. Sie konnten 1411 Unterstützungen verbuchen. Das Climate Change Centre Austria (CCCA) erhielt 685 Unterstützungen, die Zukunftsallianz 499, die Katholische Jugend 91 und die Alpenvereinsjugend 70.
Es gibt 79, die ihre Meinung kundgetan haben, sich aber – aus welchen Gründen auch immer – gegen die Veröffentlichung ihres Namens entschieden haben. Ihre Stellungnahmen zum Klimagesetz sind deshalb einer öffentlichen Auswertung nicht zugänglich.
Vor beinahe sechs Wochen hat Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) den Ministerialentwurf des Klimagesetzes online gehen lassen. Der Text bleibt vage, es gibt ein wackeliges Bekenntnis zum Netto-Null-Ziel für 2040, vieles bleibt unklar. Es gibt niemanden, der bzw. die uneingeschränkt für den Ministerialentwurf zu erwärmen ist.
Sehr aktives Beförderungs-Gewerbe
Die Zahl der Stellungnahmen ist vergleichsweise hoch, es werden sowohl von Befürworterinnen und Befürwortern strengerer Formulierungen zugunsten einer wesentlich stärker betonten Klimapolitik, als auch von jenen, die genau das Gegenteil wollen, für das Verfassen konkreter Stellungnahmen Vorlagen verwendet (und mehr oder weniger abgeändert) – ein durchaus üblicher Vorgang bei Themen, die breites Echo in der Bevölkerung haben. Auf Seiten der Gegner konnte offenbar vor allem das Güterbeförderungs-Gewerbe und Fahrtendienste mobilisieren.
Wobei: „Gegner“ ist ein zugespitzter Begriff, der bis auf wenige Ausnahmen nicht zur Gänze zutrifft. Denn zur expliziten Aussage, dass Klimaschutz überflüssig sei, bekennen sich nur ganz, ganz wenige, die an der Begutachtung teilgenommen haben. Die meisten beteuern, dass Klimaschutz an sich ein wichtiges Thema sei, das konkreter Maßnahmen bedarf. Nur halt nicht jetzt und nur nicht so konkret – so der Tenor dieser Gruppe. Ersichtlich wird auch, dass es vor allem das Reduktionsziel für 2040 ist, das vielen gegen den Strich geht.
Mehrheit für Verschärfung
In einer Gesamtbetrachtung ist die Zahl derer, die sich auf der Parlamentsseite gemeldet haben, um ein schärferes, mehr auf Klimaschutz ausgerichtetes Gesetz zu haben, weit in der Überzahl. Genau lässt sich das allerdings auch deshalb nicht beziffern, weil es 78 nicht öffentliche Statements gibt. Deren Inhalt bleibt der Öffentlichkeit verborgen – sie fließen jedoch in die Begutachtung ein.
Tauchen wir jetzt also ein in das Meer der unterschiedlichen Statements (die Nummer in Klammer verweist auf die Nummerierung der Stellungnahme und ermöglicht so, sich in die jeweilige Argumentation zu vertiefen).
Tirol will Ausnahmen, drei Länder nicht
Das Amt der Tiroler Landesregierung legt nahe, das Ziel für 2040 bleiben zu lassen und will eine Ausweitung der Standortklausel (259): „Damit diese Bestimmung ihre Funktion als Standortklausel tatsächlich erfüllen kann, müssen neben außergewöhnlichen Krisen auch längerfristige wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden können, sofern diese die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts, Investitionen oder Arbeitsplätze erheblich gefährden.“
Kärnten (348) dagegen reiht sich eher bei jenen ein, die ein strenges Klimagesetz wollen – unter anderem mit einer klaren verbindlichen Verankerung des Zieles für 2040 und für definierte (und abnehmende) Emissionen nach 2030. Auch Wien plädiert vehement dafür, dass „jedenfalls am Ziel der Klimaneutralität 2040 festgehalten werden sollte. Mit einer Verzögerung von Klimamaßnahmen geht eine Verstärkung der angesprochenen volkswirtschaftlichen und sozialen Folgen unweigerlich einher“ (327). Auch das Burgenland (364) stützt die Zeilrichtung 2040 unmissverständlich. Die Steiermark (356) dagegen bekennt sich zwar zu Netto-Null im Jahr 2040, ergänzt aber, dass daraus „jedoch keine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen abzuleiten“ sei.
Rechnungshof, Finanz- und Außenministerium, ÖGB
Der Rechnungshof (334) schlägt die Brücke zu themenspezifischen Prüfungen der Vergangenheit: „Der Entwurf berücksichtigt die Empfehlung des RH nicht, einen verbindlichen sektorspezifischen Zielpfad zur Treibhausgas-Reduktion vorzusehen. Kritisch festzuhalten ist, dass die Steuerungsgruppe nicht begründen muss, warum sie den schriftlichen Empfehlungen des Klimabeirats nicht folgt.“ Und: „Der RH erinnert an seine Kritik, dass noch keine konkreten Maßnahmen für die Ökologisierung des Steuersystems und den Abbau klimaschädlicher Subventionen gesetzt wurden, obwohl dies eine hohe Klimawirksamkeit hätte und auch unionsrechtlich geboten war.“
Die Bundesministerien (Justiz,265; Bundeskanzleramt (BKA), 266; und Wissenschaft, 305) gehen an den Gesetzesentwurf mit Glacéhandschuhen ans Werk. Das BKA plädiert sogar dafür, das für die im Entwurf vorgesehene Evaluierung 2030 eine Verschiebung auf 2031 sinnvoll sei, weil es dann die aktuelleren Treibhausgas-Daten gebe.
„Ressortübergreifende Verantwortung“
Aus der koalitionären Harmonie schert dagegen das Außenministerium (308) aus, in dem die „Verankerung menschenrechtlicher Schutzpflichten des Staates“ gefordert wird. Auch das Finanzministerium (352) kritisiert das Fehlen eines „verbindlichen Korrektur- und Sanktionsmechanismus“. Der ÖGB mahnt die fehlende Verbindlichkeit ein und fordert sozial gerechte und beschäftigungswirksame Maßnahmen. Bei Treibhausgas-Emissionen seien jährliche Obergrenzen vorzugeben.
Rechnungshof, Länder, Außen- und Finanzministerium deponieren also eine substanzielle Kritik. Und auch die Klimawissenschaft hält mit der Kritik nicht hinter dem Berg und geht dabei ins Detail. Es ist wissenschaftlich eine sehr ausführliche Stellungnahme, die der CCCA, das Climate Change Centre Austria (269) abgibt. Die Stellungnahme wird getragen vom „Who is who“ der österreichischen Klimaforschung.
Da heißt es: „Für die weitere Überarbeitung sind sechs miteinander verknüpfte Anforderungen zentral: gerichtlich durchsetzbare Klimaschutzpflichten, eine ausdrücklich zugewiesene ressortübergreifende Verantwortung des Bundeskanzlers, ein verbindliches Treibhausgasbudget zusätzlich zum Netto-Null-Zieljahr, ein wirksamer unabhängiger wissenschaftlicher Beirat, rechtlich abgesicherte Zwischen- und Sektorziele sowie eine beschleunigte Umsetzung. Diese Anforderungen sollten die institutionellen Regelungen ebenso wie Klimafahrplan, Monitoring und Korrekturmechanismus durchgängig bestimmen.“
„Klimapolitik stärkt Wirtschaftsstandort“
Betont wird: „Klimapolitik kann so gestaltet werden, dass sie Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsstandort und nationale Wertschöpfung stärkt. In vielen technologieaffinen Bereichen bildet sie dafür eine wesentliche Grundlage.“ Und: „Österreich wäre gut beraten, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht auf die im vorigen Abschnitt beschriebenen Wertschöpfungsimpulse der Klimapolitik zu verzichten. Statt Klimaziele pauschal abzuschwächen, sollte die Politik in solchen Phasen gezielt jene Investitionen und Innovationen unterstützen, die Emissionen mindern und zugleich den Wirtschaftsstandort stärken.“
Schließlich: „Die folgenden konkretisierten Befugnisse und Ressourcen (AdR: für den wissenschaftlichen Beirat) sollten verbindlicher Bestandteil des Gesetzes werden: eigenes Initiativrecht, gesicherter Datenzugang, unabhängige fachliche Unterstützung und ausreichende Finanzierung einschließlich angemessener Aufwandsentschädigung. Der Beirat sollte insbesondere das verbleibende Treibhausgasbudget, die verbindlichen Sektorziele und den erforderlichen Beschleunigungsbedarf bewerten sowie vor Entscheidungen über Sofortprogramme und die Anwendung der Standortklausel gehört werden.“
„Alibigesetz und Mogelpackung“
In der offiziellen Stellungnahme des Forums Wissenschaft und Umwelt (326) halten dessen Präsidenten Reinhold Christian und Peter Weish fest: „Der aktuelle Entwurf ist nicht rechtsverbindlich. Er kann nur als Alibigesetz sowie Mogelpackung (vgl. § 8. (6), Ausstiegsklausel) bezeichnet werden und bedarf einer dringenden, weitreichenden Überarbeitung!“
In einer persönlichen Stellungnahme sagt Ferdinand Kerschner (256), Vizepräsident des Forum Wissenschaft und Umwelt: „Das KliG ist kein Klimaschutzgesetz, sondern vor allem Wirtschafts- und Industrieschutzgesetz.“
„Verunsichert und Rechtsrisiken“
Jene, die Skepsis gegenüber dem Klimagesetz haben, argumentieren dagegen so: „Das Ziel ist nicht durchgerechnet. Laut Wirtschaftsministerium liegt weder eine Prognose der Mehrinvestitionen noch ein Vergleich der Szenarien 2040 und 2050 zu Wachstum, Beschäftigung, Energiepreisen und Budget vor….Das Zieljahr 2040 bleibt ein Bekenntnis, das Investoren verunsichert und Rechtsrisiken schafft.“ (254). Hier werden auch Sitze für „Industrie- und Energieökonomen“ im wissenschaftlichen Klimabeirat gefordert.
In eine ähnliche Richtung geht das Statement 271, wo gefordert wird, die „Standortklausel“ (AdR: Eine im Entwurf vorgesehene Ausnahmeregelung, die unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von klimapolitischen Vorgaben ermöglichen soll) vorzuziehen.
Außerdem werden Fragen gestellt, die von der Wissenschaft längst beantwortet und abrufbar sind: „Wie hoch ist der tatsächliche energetische Endverbrauch Österreichs nach Energieträgern und Anwendungen?“ Oder: „Welcher Anteil davon wird heute durch Strom und welcher durch flüssige, gasförmige und andere Energieträger bereitgestellt?“
Zukunft von Kindern und Jugendlichen
In die diametral andere Richtung argumentiert die Katholische Jugend (273). Es wird nicht nur auf die Enzyklika von Papst Franziskus „Laudato si“ verwiesen, sondern auch auf einen offenen Brief an Totschnig, in dem es heißt: „Als Zivilgesellschaft brauchen wir rechtliche Sicherheit, um wirksam zu werden, wenn das Klimaschutzgesetz nicht ausreichend schützt und Ziele verfehlt werden. Zusätzlich zu einem verbindlichen Klimaschutzgesetz muss das Recht auf Klimaschutz in der österreichischen Verfassung festgeschrieben werden. Nur so kann die Zukunft von Kindern und Jugendlichen sicher und inklusiv gestaltet werden.“
Für die Bundesjugendvertretung (286) wiederum sei es „völlig unverständlich, dass im Entwurf des KliG keinerlei Maßnahmen zu Schutz und Wiederherstellung natürlicher Kohlenstoffspeicher zu finden sind. Diese Lücke gilt es zu schließen.“
Verschiebung der Kosten in die Zukunft
Weitere Statements, die in diese Richtung gehen: „Die Ökonomin Sigrid Stagl beziffert die Kosten des Nichthandelns mit dem Drei- bis Fünffachen der Kosten der Transformation.“ (244) Und weiter: „Dazu kommen für Österreich die Zertifikatskäufe, die eine Zielverfehlung nach EU-Recht auslöst und die aus dem Budget zu zahlen wären. Ein Klimagesetz, das Zielverfehlungen ohne Folgen lässt, verschiebt diese Kosten nur in die Zukunft.“
Das Argument wird in einem anderen Statement noch weitergedreht: „Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte 2021 klar, dass fehlende langfristige Reduktionspfade die Freiheit künftiger Generationen gefährden.“ (257) In einer Stellungnahme wird scharf kritisiert, dass „wesentliche Risikoanalysen erst nachgelagert erfolgen“ (262).
„So steuern wir auf Katastrophe zu“
Damit werde eine „zentrale Grundlogik des Risikomanagements umgekehrt. Dies widerspricht den Grundprinzipien anerkannter Rahmenwerke wie: ISO 31000 Risk Management Guidelines, COSO Enterprise Risk Management Framework, den Leitlinien der Federation of European Risk Management Associations (FERMA), sowie den Vorgaben europäischer Aufsichtsbehörden zum Management von Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken.“ Vorgeschlagen wird deshalb dieser Duktus: „Risiken identifizieren, Risiken analysieren und bewerten, Risiken priorisieren, Maßnahmen ableiten, Umsetzung überwachen und regelmäßig nachsteuern.“
„Verschiebt das Problem nur in die Zukunft, so steuern wir auf eine Katastrophe zu“ (283). „Meine Verbesserungsvorschläge: Fossile Werbung verbieten, CO2-Steuer für alle gleich. Die Industrie muß umdenken. Förderung nachhaltigen Anbaus von Lebensmitteln. Äcker schützen, Förderung des Radverkehrs, Stadt der kurzen Wege, regionale Versorgung, Bürgerräte.“ Diese Argumentationslinie gibt es auch in Kurzform: „Ich wünsche mir, dass Österreich endlich ein Klimaschutzgesetz bekommt, das der Dringlichkeit der Klimakrise gerecht wird.“ (310)
Biodiversität und Bodenschutz
Ein weiteres Statement geht über bloßen Klimaschutz hinaus (319): „Natur und Klima zusammendenken: Klimaschutzmaßnahmen sollen auch Biodiversität, Bodenschutz und Anpassung an die Klimakrise berücksichtigen. Öffentliche Mittel sollten vorrangig in langfristig wirksame, naturverträgliche Lösungen fließen.“ Und in Statement 332 gibt’s Verständnis für ein Tempolimit (100 bis 120 km/h) und eine Haushaltsabgabe für den öffentlichen Verkehr, der dann gratis zu benützen ist.
Eine Angestellte in der Mineralölbranche hat dazu eine Gegenthese (321): „Klimaschutz darf nicht ausschließlich anhand langfristiger Zielvorgaben beurteilt werden. Entscheidend ist auch, wie diese Ziele in der Praxis umgesetzt werden und welche Folgen sie für die Menschen haben, die täglich in den betroffenen Branchen arbeiten. Die soziale Verantwortung gegenüber den Beschäftigten muss daher ein wesentlicher Bestandteil der weiteren Gesetzgebung sein.“ Sie kann sich der Unterstützung von Industriellenvereinigung (393) und Wirtschaftskammer (382) sicher sein.
AK: „Nachschärfungen nötig“
Die Bundesarbeiterkammer (BAK, 277) kritisiert, dass das Gesetz „keine für den Klimaschutz wesentlichen rechtlichen Festlegungen“ enthalte. Die BAK kritisiert das Fehlen der Verbindlichkeit, was zu einer weiteren Verzögerung im Klimaschutz führt. Die BAK misst dem Klimafahrplan eine zentrale Bedeutung zu: „Dazu sind jedoch wesentliche Nachschärfungen der Bestimmungen zum Klimafahrplan notwendig. Nach Ansicht der BAK soll der Klimafahrplan ein Programm der Bundesregierung für die Vorlage von Gesetzesvorschlägen sein, mit denen konkrete Emissionsreduktionen bewirkt werden.“
amnesty international (317) nimmt das Argument des Außenministeriums auf und fordert außerdem „die Verankerung von Klimaneutralität so rasch wie möglich und keinesfalls nach 2040 als verbindliches Ziel“ und „die klare Anforderung, dass alle Emissionszertifikate auf echten Emissionsreduktionen beruhen müssen und den Ausschluss von Offsetting als Ersatz für tatsächliche Emissionsreduktionen“, schließlich „die Schaffung einer klaren rechtlichen Verbindlichkeit der gesetzlichen Vorgaben“.
Auch Greenpeace (243) erinnert an das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte, das zugunste der Klimaseniorinnen in der Schweiz geendet hat und in dem festgehalten ist, dass „Staaten verpflichtet sind, wirksam vor den Folgen des Klimawandels zu schützen“.
Der World Wide Fund for Nature (WWF; 322) fordert schlichtweg „ein Klimagesetz, das seinen Namen verdient, und die Politik zum Handeln verpflichtet, die Bevölkerung schützen und Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben.“
Kennzahlen der Kreislaufwirtschaft
Global 2000 (299) legt einen Schwerpunkt auf die Konkretisierung der Kreislaufwirtschafts-Strategie: „Wir empfehlen, die quantitativen Zielsetzungen der Kreislauwirtschaftsstrategie von 2022 explizit in das Klimagesetz aufzunehmen.“ So solle der Ressourcenverbrauch gesenkt werden, und zwar anhand dieser Kennzahlen: „Inländischer Materialverbrauch (DMC): maximal 14 Tonnen pro Kopf und Jahr (bis 2030), Material-Fußabdruck (MF): maximal 7 Tonnen pro Kopf und Jahr (bis 2050).“ Die Ressourcenproduktivität solle bis 2030 um 50 Prozent steigen, die Zirkularitätsrate (bis 2030) auf 18 Prozent vergrößern. Der Konsum privater Haushalte solle sich bis 2030 um zehn Prozent verringert werden.
„In der Regel verfassungswidrig“
Der Biomasseverband (281) geht mit dem Entwurf hart ins Gericht. Die Ausklammerung des Verfassungsgerichtshofs habe, so der Verband, weitreichende Folgen: „Damit entzieht sich der Gesetzgeber jeder Kontrolle durch die Justiz, was einen Bruch des bisherigen Verständnisses von Gewaltenteilung des österreichischen Verfassungsverständnisses bedeutet. Die Gerichtsbarkeit gilt neben Gesetzgebung und Verwaltung als dritte Säule des Rechtsstaats. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung, wozu auch die Grundrechte gehören, zu kontrollieren. Eine Regel, die Staat oder Verwaltung der gerichtlichen Kontrolle entzieht, wäre daher in der Regel verfassungswidrig.“
Der Bundesverband der Psychologinnen und Psychologen (267) weist auf mögliche langfristige Folgen der Klimaänderung für die psychische Gesundheit und das soziale Wohlergehen hin. Gleichzeitig hält er fest, dass chronische psychische Auswirkungen des Klimawandels in Österreich bislang unzureichend erforscht sind. Der Verband fordert Einbindung.
„Der Markt regelt ja“
Eher launisch gibt sich schließlich eine Stellungnahme aus der Steiermark (275): „Ich habe möglichst viel mit Klimaschutz zu tun, für eine bessere Zukunft die ich hoffentlich auch noch erleben darf. Aber wer kann in der Freizeit das aufholen, was andere Hauptberuflich kaputt machen? Dieses wischiwaschi Gesetz ist wieder ein gutes Beispiel, wie Österreich alles beim Alten lassen will und meint, es brauche ja keine festen Maßnahmen oder gar Konsequenzen, wenn man das mit dem „Klima“ nicht so ernst nimmt, weil: Der Markt regelt ja, passt alles. Schreibt’s doch gleich: Uns geht’s nix mehr an und wir machen da nix, weil die Wirtschaft uns das so gesagt hat.“
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- web-link Die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an einer Begutachtung ist im „Geschäftsordnungsgesetz“ verankert.
- web-link Die bisherigen Stellungnahmen sind auf dem Server des Parlaments abrufbar.
- web-link Die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 2024 – Teil 2 – Aktionsplan Handlungsempfehlungen für die Umsetzung
- Statement des CCCA
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Wie wurde ausgewählt?
Mehr als 390 Stellungnahmen mit einem Umfang von insgesamt mehr als 400 Seiten lassen sich in einem einzelnen Artikel nicht vollständig wiedergeben. Eine Auswahl ist daher unvermeidlich.
Maßgeblich waren journalistische Kriterien wie Relevanz, Aussagekraft, Neuigkeitswert, Ungewöhnlichkeit, Direktheit und inhaltliches Gewicht. Berücksichtigt wurden sowohl Stellungnahmen von Institutionen als auch von Einzelpersonen, sowohl Forderungen nach einem strengeren Klimagesetz als auch Einwände dagegen.
Besonderes Augenmerk galt Argumenten, die zentrale Konfliktlinien sichtbar machen, neue Gesichtspunkte einbringen oder über die konkrete Stellungnahme hinaus von Bedeutung sind. Ähnliche oder weitgehend gleichlautende Stellungnahmen wurden nicht mehrfach ausführlich dargestellt.














































































